„Angesichts einer schwierigen weltwirtschaftlichen Situation sind wir der Meinung, dass wir alles tun müssen, um möglichst viele Wachstumsimpulse im nächsten Jahr zu setzen“, sagte Bundeskanzlerin Merkel am 17.11. in einer Video-Botschaft. Deshalb werde sie bei den Haushaltsberatungen noch einmal die Länder dazu aufrufen, das Gesetz zur Gebäudesanierung endlich zu verabschieden. Die Koalition will die Sanierung von Häusern mit Steuervergünstigungen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro fördern. Bund und Länder streiten aber schon länger über die Kostenverteilung. Am 21.11. tagte dann der Vermittlungsausschuss erfolglos in dieser Sache und vertagte abermals auf den 12. Dezember. Auf dem Tisch liege ein komplexes Kompromisspaket, für das mehr Zeit zur Prüfung erforderlich sei, hieß es. Süddeutsche.de hatte dazu gemeldet: „Der Bund schlägt demnach vor, auch die Zukunft der Entflechtungsmittel mitzuverhandeln. Das sind jene Mittel, die der Bund den Ländern dafür überweist, dass er sich seit der Föderalismusreform etwa aus dem Bau von Hochschulen zurückgezogen hatte. Sollten die Länder der Gebäudesanierung und der Abschaffung der kalten Progression bei der Einkommensteuer zustimmen, könnten die Mittel bis 2019 in gleicher Höhe fortgezahlt werden. Für den Fall, dass die Länder nur in einem der Streitpunkte einlenken, würden die Entflechtungsmittel schrittweise abgeschmolzen.“
Abschreibungsmöglichkeit der Gebäudesanierung