Wenn es zu Arbeitsengpässen im Betrieb kommt, erwartet der Arbeitgeber von den Mitarbeitern häufig Überstunden, um das erhöhte Arbeitsaufkommen zu kompensieren. Doch Vorsicht: Überstunden bergen ein erhebliches Konfliktpotenzial, warnt die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach.
Bei der Frage, wie viele unbezahlte Überstunden monatlich anfallen dürfen besteht keine Rechtssicherheit. Die Gerichte halten bei einer 40-Stunden-Woche zwei bis acht Stunden pro Woche für angemessen. „Maßgeblich für die Zahl der unbezahlten Überstunden ist vor allem die Gehaltshöhe“, weiß WWS-Rechtsanwältin De Conno. Wer überdurchschnittlich verdient, muss für sein Bruttogehalt tendenziell auch mehr Überstunden leisten.
Vorsicht: Das sagt das Gericht
Die laufende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. BAG, Az. 5 AZR 765/10) mahnt zu Weitblick bei der Ausgestaltung der Vergütungsregelung. Schon kleine Fehler können weitreichende Folgen haben.
„Eine allgemein gehaltene Klausel, wonach mit dem Monatslohn alle Überstunden abgegolten werden, ist in der Regel unwirksam“, warnt WWS-Expertin De Conno. Der Arbeitsvertrag muss eindeutig definieren, wie viele Überstunden für welche Aufgaben in welchem Zeitraum anfallen und wie viele Überstunden durch das Fixgehalt abgegolten sein sollen.
Generell sollten Arbeitgeber im Arbeitsvertrag die Anzahl der möglichen Überstunden ohne extra Vergütung nicht zu hoch ansetzen, damit die Klausel nicht unverhältnismäßig wird.
Das kann teuer werden
Eine fehlende oder unwirksame Vergütungsregelung kann für Arbeitgeber teuer werden. Dann nämlich müssen Firmen geleistete Überstunden stets vergüten, wenn die zusätzliche Arbeit nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Davon ausgenommen sind nur Arbeitnehmer, die mit ihrem Jahresgehalt über der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung liegen.
Idealerweise sind Überstunden kein Ärgernis, sondern eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Quelle: WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH
Tipp der Redaktion: Überstunden dürfen nicht einfach so verordnet werden. Lesen Sie auch den ersten Teil des Beitrags, dort erfahren sie Wann Arbeitgeber Überstunden anordnen dürfen?
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