Bereits am 8. Juni hat der Bundesrat dem Beschluss der Bundesregierung zur Einführung von Energieausweisen zugestimmt, allerdings mit einigen Auflagen und Erweiterungen. Diese wurden von der Regierung umgesetzt und am 27. Juni gab auch das Bundeskabinett grünes Licht.
Bundesrat setzt sich für Handwerk ein
Der Bundesrat hat aufgrund zahlreicher Eingaben und Beschwerden aus dem Handwerk beschlossen, den Kreis der zur Ausstellung des Energiepasses Berechtigten, wie einmal ursprünglich von der Regierung geplant und dann wieder zurückgenommen, auszuweiten. In der zuletzt von der Bundesregierung eingereichten Version, sollte mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung der Kreis der Ausstellungsberechtigten aus dem Handwerk auf nur sechs Berufe begrenzt werden. Mit dieser Maßnahme wäre eine große Zahl von qualifizierten Handwerksberufen aus dem Ausbaugewerbe, u.a. auch Fenster- und Fassadenbauer, ausgeschlossen worden. Mit der jetzt verabschiedeten EnEV sind nun alle Personen ausstellungsberechtigt, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen, sowie Handwerksmeister der zulassungsfreien Handwerke dieser Bereiche.
Da am 27. Juni das Kabinett die Energieeinsparverordnung mit den Änderungen, die der Bundesrat verlangt hatte nun verabschiedet hat, kann die EnEV im Bundesgesetzblatt verkündet werden, sodass sie zeitnah in Kraft treten kann, erklärt Oberregierungsrat Jürgen Frank aus dem Bundesbauministerium.
Positive Impulse für den Renovierungsmarkt
Die Einführung der aktualisierten EnEV wird künftig positive Impulse am Renovierungsmarkt geben: Die energetische Gebäudesanierung hilft nicht nur Energie und damit Kosten einzusparen sowie den CO2-Ausstoß zu verringern, sie schafft für das Handwerk auch eine gute Basis für lukrative Aufträge. Allen voran können hierbei die Glaser sowie Fenster- und Fassadenbauer profitieren.
Trotz des schnellen Beschlusses der Bundesregierung wird die Einführung des Energieausweises sechs Monate später beginnen als ursprünglich geplant. Die Einführung erfolgt nun schrittweise: ab dem 1. Juli 2008 für Gebäude, die vor 1965 erstellt wurden und ab dem 1. Januar 2009 für Gebäude, die nach 1965 gebaut wurden.
Wie es in der Begründung der Verantwortlichen hieß, sei angesichts des zu erwartenden Auftragsstaus der ursprünglich früher festgelegte Zeitraum nicht ausreichend. Was den Energiegebäudeausweis angeht, haben Eigentümer, die einen solchen Energiepass ausstellen lassen wollen, in der Regel für die meisten Wohngebäude, d. h. Altbauten im Bestand, die Wahlfreiheit zwischen bedarfsorientiertem und verbrauchsorientiertem Energieausweis. Es gibt allerdings auch eine Ausnahme: Der Bedarfsausweis ist Pflicht für Bauten bis Baujahr 1977 mit bis zu vier Wohneinheiten, die nicht die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen. Das gilt also für Wohnbauten, die nicht modernisiert wurden. Alle Eigentümer haben jedoch in der Übergangsfrist bis 1. Oktober 2008 noch die Wahl, ob sie sich für ihre Immobilie den bedarfs- oder verbrauchsorientierten Ausweis ausstellen lassen.
Der energiepolitische Sprecher des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller, Bernd Kramer, erklärte dazu: „Die deutsche Fensterwirtschaft begrüßt die Verabschiedung. Damit kann der Energieausweis für den Gebäudebestand ab dem 1. Juli 2008 endlich in Kraft treten, nachdem unnötig viel Zeit verschwendet wurde. Mit der Einführung des bedarfsorientierten Energieausweises ist sichergestellt, dass im Wohngebäudebestand die energetische Qualität und nicht das individuelle Nutzerverhalten – wie es die Immobilienwirtschaft wollte – die Grundlage bietet. Damit werden überfällige Gebäudesanierungen endlich mit dem notwendigen Druck auf den Weg gebracht. Die deutsche Fensterbranche bewertet dies als entscheidenden Schritt in Richtung mehr Energieeffizienz und Klimaschutz. Denn von den 560 Mio. Fenstereinheiten im deutschen Gebäudebestand sind noch nicht einmal 40 Prozent mit aktuellem Wärmedämmglas ausgestattet. Rund 340 Mio. Fenster müssten saniert oder ausgetauscht werden, um sie auf den heutigen energetischen Stand der Technik zu bringen.“|