_ Ein einfacher und effektiver Schutz wäre sicher das Vermeiden der Sonne während der Mittagszeit. Doch leider können sich Mitarbeiter die Verweildauer in der Sonne nur selten aussuchen. Ein umfassender Schutz vor der UV-Strahlung ist deshalb notwendig.
Ohne UV-Schutz geht gar nichts
Hinter abgedunkelten Brillen ohne UV-Schutz weiten sich die Pupillen, sodass vermehrt UV-Strahlung in das Auge fallen kann. Solche Brillen können daher zur Schädigung der Augen beitragen. Sonnenbrillen, die bei der Arbeit getragen werden, müssen für den gewerblichen Bereich geeignet und nach DIN EN 166 bzw. DIN EN 172 gefertigt sein. Empfehlenswert ist die Schutzstufe 5-2,5 und eine graue Tönung. Damit ist sowohl ein ausreichender Schutz als auch eine sichere Farberkennung im Straßenverkehr gewährleistet. Sinnvoll ist das Vorhandensein einer zusätzlichen seitlichen, transparenten Abschirmung.
Lichtschutzfaktor 30
§ 3 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet den Arbeitgeber, für Arbeitsplätze im Freien eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und Maßnahmen zu benennen, wie Mitarbeiter vor Gesundheitsrisiken geschützt werden können. Sonnenschutz wird dabei nicht explizit genannt und es besteht keine Verpflichtung zur Bereitstellung von Sonnenschutzmilch, jedoch sind häufig keine anderen Schutzmaßnahmen möglich. Aus der Verpflichtung, Mitarbeiter vor solaren UV-Strahlen zu schützen (Arbeitsschutzgesetz (§ 4, § 5, § 11 § 12), Arbeitsstättenverordnung (§ 3, Anhang 5.1), UVV „Grundsätze der Prävention“ BGV A1 (§ 23)) kann sich folglich die Verpflichtung zur Abgabe von Sonnenmilch ergeben. Zur Gefährdungsbeurteilung empfiehlt es sich, den sogenannten UV-Index heranzuziehen, mit dem man die UV-Belastung und das Sonnenbrandrisiko für den Arbeitsplatz einfach ermitteln kann. Gegenmaßnahmen, die bei Hitze und starker Sonneneinstrahlung ergriffen werden können: Körper- und kopfbedeckende Kleidung tragen. Nicht mit freiem Oberkörper arbeiten! Falls möglich, im Schatten arbeiten! Sonnenschutzcreme mit hohen Lichtschutzfaktor (mindestens LSF 30) benutzen! Generell gilt: Die Creme nicht zu dünn auftragen, da bei nicht ausreichender Menge der Schutzfaktor bis auf ein Drittel absinken kann.
Die richtige Kleidung
Aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung ergeben sich auch die Vorschriften für die Arbeitskleidung. Bei Arbeiten in einem Privathaushalt lässt diese das Tragen einer kurzen Hose eher zu, als auf einer Großbaustelle (auch hier: Beachten Sie die individuelle Gefährdungsbeurteilung, ggf. bei der Bauleitung anfragen), da das Verletzungsrisiko hier anders einzustufen ist. Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe und durchtrittsicherer Sohle gibt es auch aus Textilfasern, diese sind nicht so warm wie Lederschuhe und in Kombination mit Baumwoll-T-Shirts, einer schützenden Kopfbedeckung und Sonnenmilch sind Mitarbeiter bestens geschützt.
Gute Schulung schafft Sicherheit
Kleidung, Sonnenbrille und Sonnenschutz fallen unter die Persönliche Schutzausrüstung (PSA). Hier empfiehlt sich eine Schulung der Mitarbeiter mit entsprechender Dokumentation. Zur Schulung herangezogen werden kann unter Anderem die Broschüre „Sonnenschutz auf dem Bau“ der BG BAU, diese informiert über Grundlagen, Prävention, UV-Schutz, Gesundheitsrisiken und Hitzebelastung. Gut geschulte Mitarbeiter wissen sich besser zu schützen und fühlen sich auch wertgeschätzt, wenn der Arbeitgeber gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen ergreift. Auch wenn es nicht immer möglich ist, Mitarbeiter komplett vor UV- und Hitzebelastung zu schützen, so können doch einfache Maßnahmen im Rahmen der PSA, kombiniert mit intelligenter Terminplanung und ausreichend kostenlosen Getränken (Wasser) für alle Mitarbeiter die Belastung verringern.—
Unsere Autorin
Foto: Sandra Musculus
Sandra Musculus ist Personalreferentin und Prokuristin bei der Firma Georg Musculus GmbH & Co. KG in Bensberg bei Köln. Zu ihrem Aufgabenbereich gehört auch die Arbeitssicherheit.