_ Zunächst stellte Jochen Grönegräs, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Flachglas (BF), die „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Glas für das Bauwesen“ und die Änderungen der aufgrund der neuen europäischen Produktnorm EN 1279 nötigen Neufassung dieser Richtlinie vor.
Regel der Technik – oder nicht?
Die Überarbeitung stand an, so Grönegräs, weil die visuelle Qualität des Glases angesichts größerer und technisch anspruchsvollerer Fenster und Fassaden immer stärker in den Fokus von Herstellern, Verarbeitern und Endkunden gerückt ist. Der BF-Geschäftsführer stellte aber auch klar, dass die Richtlinie keine Norm sei.
Aber eine Norm ist auch nicht zwangsläufig eine anerkannte Regel der Technik. Andersherum könne eine Richtlinie durchaus zu den anerkannten Regeln der Technik gehören. Und immerhin biete sie Beurteilungsmaßstäbe für Reklamationsfälle an – sowohl für das Verhältnis zwischen Unternehmen als auch gegenüber dem Endverbraucher.
Was ihre Gültigkeit angeht, so sei man nur dann auf der sicheren Seite, wenn sie zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde – was die herausgebenden Verbände immer empfehlen.
Unter der Leitung von Christian Anders, dem Obmann des Technischen Ausschusses des VFF, stellten anschließend Experten aus der Glas- und Fensterstellung, ein Sachverständiger sowie ein Baurechtler, die mit der Glasqualität und ihrer visuellen Beurteilung verbundenen Probleme aus ihrer Sicht dar.
Dabei wurde das weite Spektrum der visuellen Glasqualität sichtbar: von den herstellungsbedingten Merkmalen über die Merkmale aus der Verarbeitung („Qualitätskontrolle“) bis zu den Beurteilungsproblemen und der unterschiedlichen Bewertung der Glasmerkmale in verschiedenen Raumsituation (z. B. WC-Oberlicht oder Empfangsraum). Dies bot jede Menge Ansätze für die Podiumsdiskussion. Auch wenn der Stellenwert der Richtlinie (Stichwort „anerkannte Regeln der Technik“) nicht von allen gleichermaßen beurteilt wurde, waren sie sich doch alle darin einig, dass es gut ist, dass es überhaupt eine Richtlinie gibt, die auch vertraglich vereinbart werden kann oder sollte und sonst auch als Hilfe bei der Streitschlichtung dienen kann.
Zudem wurde auch klar, dass der Endkunde letztlich „den Maßstab“ für diese Fragestellung bildet.
Es drehte sich um Drehbegrenzer
Wie man Fenster mit Drehöffnungsbegrenzern zum Schutz vor unkontrolliertem Anprall ausstatten kann, ohne die Elemente zu überlasten, war das Thema von Ingo Leuschner vom ift. Das Problem von sachgemäßen Drehöffnungsbegrenzern stellt sich mehr und mehr angesichts der wachsenden Flügelgrößen vor allem auch in öffentlichen Gebäuden. Demnächst werde eine erste Fassung der ift-Prüfrichtlinie dazu vorliegen.
Verunsicherung zur Novellierung der DIN 18008
Die Verunsicherung der Branche durch die vorgesehene Neufassung der DIN 18008 (Stichwort „Sicherheitsglas in allen zugänglichen bodentiefen Verglasungen bis 80 cm Höhe“) nahm zum Abschluss der Fachtagung Frank Koos, Geschäftsführer für Normung, Technik und internationale Aktivitäten des VFF, zum Anlass, um wichtige Klarstellungen vorzunehmen.
Er beschrieb den langen Weg vom ersten Entwurf einer Norm bis zur allgemeinen Gültigkeit und beruhigte damit die jetzt schon, bevor die Norm in die Einspruchsberatung geht, hoch schlagenden Wellen um die 18008-Neufassung.
Koos zur Rechtsgültigkeit einer novellierten Fassung der DIN 18008: Diese werde nicht mit dem Erscheinen automatisch verbindlich. Bis zu einer bauaufsichtlichen Einführung können Jahre vergehen, erläutert der Experte.
Aber er rät auch, dass der Unternehmer den Auftraggeber darauf hinweisen sollte, dass eine neuere Fassung existiert und verbindlich klären, welche Ausführung der Auftraggeber wünscht.—
Bitte beachten: Zur Novellierung der DIN 18008 erreichte uns ein Leserbrief eines Einsprechers, der auf der Seite 87 abgedruckt wird.