Mitarbeiter haben Anspruch auf eine „normale“ Schutzbrille. Aber haben fehlsichtige Mitarbeiter auch Anspruch auf eine individuell eingestellte Korrektionsschutzbrille?
Korrektionsschutzbrillen sind eine Kombination aus Schutz- und Korrektionsbrille. Sie haben deutliche Vorteile gegenüber Schutzbrillen, die als Überbrille über der Korrektionsbrille getragen werden. Manchmal stellt das Unternehmen die kombinierte Brille zur Verfügung.
Das muss es aber nicht. Der Unternehmer ist lediglich verpflichtet, die Kosten für den Schutzanteil einer solchen Brille zu tragen.
Nachdem die gesetzlichen Krankenkassen keine Zweitbrille mehr bezahlen, zahlt dann der Arbeitnehmer die Kosten für den Korrektionsanteil.