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EPDs sind kein Marketinginstrument

Wie hängen jetzt EPDs mit der Nachhaltigkeit von Gebäuden zusammen? Diese Frage wurde auf der Veranstaltung erläutert: Umweltproduktdeklarationen (EPDs) liefern Eingangswerte für die Bewertung der ökologischen Leistung eines Gebäudes. Sie dienen als Basis für die Nachhaltigkeits-Zertifizierung eines Gebäudes nach BNB, DGNB oder Leed etc. und sind in der Europäischen Normung zur Nachhaltigkeit berücksichtigt. Dabei gibt es EPDs u.a. für die Bauprodukte Fenster, Beschläge, Flachglas. Damit sollen einheitliche Grundlagen geschaffen zur Nachhaltigkeitsbetrachtung dieser (Bau-)Produkte.

Die neu erarbeiteten Muster-EPDs der Verbände sind die Ergebnisse eines gemeinsamen Forschungsprojekts mit dem ift Rosenheim (gefördert durch die Forschungsinitiative „Zukunft Bau“ des BBSR) und ab sofort verfügbar. Damit benennen Anbieter die Umwelt-Auswirkungen ihrer Produkte. Die neuen Muster-EPDs lassen sich dabei mit einem geringen Aufwand herstellerspezifisch anpassen.

Gegenwärtig brauchen Verarbeiter in Deutschland keine EPDs für ihre Produkte vorzulegen. Diese Umweltdeklarationen für Bauprodukte sind heute freiwillig und werden bei Ausschreibungen i.d.R. nicht gefordert. Als Ausnahme gelten Gebäudeprojekte, bei denen das Gebäude selbst zertifiziert werden soll. Hier können EPDs von den beteiligten Unternehmen gefordert werden. Ähnliches gilt für Bundesbauten. Auch hier können von den beteiligten Unternehmen EPDs verlangt werden.

Die Hersteller sollten sich aus Gründen der Zukunftssicherung darauf vorbereiten, die entsprechenden Umweltproduktdeklarationen bereitstellen zu können, so der Tenor der Veranstaltung. Wie Fensterbauer leicht an eine EPD kommen, lesen Sie am Textende.

Diese Ziele verfolgt der Bund
Ministerialrat Hans-Dieter Hegner vom Bundesbauministerium (BMVBS) gab im Auftaktvortag Einblicke über die „Ziele und Instrumente für nachhaltiges Bauen - Umweltdeklarationen in Deutschland". Bei der Nachhaltigkeit gehe es generell um eine hohe Bauqualität sowie die entsprechende Ausführung.

Ziel der Bundesregierung sei es, die Nachhaltigkeitsbestrebungen aufrecht zu erhalten. Hierzu wurde das „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)" entwickelt. Nach diesem Bewertungssystem muss sich der Bund bereits heute bei seinen Neubauten richten. So wird z.B. nur zertifiziertes Holz ausgeschrieben. Auch die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB ) nutzt bei ihrem System der Nachhaltigkeitsbewertung die gleiche Systematik (und Wichtung) wie der Bund. Dabei gelten die EPDs i.d.R. europaweit; sie sind allgemein und nicht einem spezifischen Zertifizierungssystem zugeordnet.

BF-Geschäftsführer Jochen Grönegräs
BF-Geschäftsführer Jochen Grönegräs


Hegner: „Ab wann braucht man EPDs? Auf alle Fälle, wenn man bei Bundesgebäuden und deren Ausschreibungen mitmachen möchte. Dazu kommt das positive Image, wenn man sich als Anbieter mit der Nachhaltigkeit auseinandersetzt und diese nachweisen kann."

Das deutsche Bewertungssystem ist am Besten
Frank Koos vom VFF widmete sich dem Themenschwerpunkt „Gebäudezertifizierung - Systeme und Normung." Koos: Eine Gebäudezertifizierung bringt eine Reihe von Vorteilen: höherer Immobilienwert, verbessertes Umweltimage, positiver Einfluss auf die Gesundheit, Schonung der Ressourcen und der Umwelt, geringere Lebenszykluskosten (was höhere Investitionskosten rechtfertigen kann). Es gibt heute eine Reihe von internationalen Bewertungssystemen, wie breeam, Leed, ‚Démarche HQE‘ etc. Diese sind aber alle nicht so umfassend wie die deutschen Bewertungskriterien." Insgesamt gebe es für die Bewertung der Nachhaltigkeit eines Gebäudes 64 Kriterien (mit unterschiedlichen Steckbriefen).

Einfache Wege zur Umweltdeklaration
Patrick Wortner vom ift Rosenheim
Patrick Wortner vom ift Rosenheim
Patrick Wortner vom ift Rosenheim referierte in seinem Beitrag „Nutzen und Wege zur Umweltdeklaration" über die Grundlagen und Ergebnisse des Forschungsprojekts. Dessen Ziel war es, Muster-EPDs für die beteiligten Verbände bzw. Branchen zu entwickeln. Betrachtet wurden Baugläser, Holz-, Alu- und PVC-Fenster.

Die Fensterhersteller können die EPD (Gültigkeit: 3 bis 5 Jahre) beim Institut Bauen und Umwelt ( IBU ) und beim ift Rosenheim erhalten. Die aktuellen Muster-EPDs wurden normativ erstellt. Es gibt keine zusätzlichen Anforderungen, d.h. die normativ erstellten Umweltdeklarationen genügen den europäischen Normen. Beim ift kann man die EPD auf der Website anfordern, indem man sich durch einen Fragen-/Angabenkatalog klickt. Der Hersteller muss die Umweltwirkungen seiner Produkte dabei in einer späteren EPD nur bestätigen (entsprechend der gestellten Fragen). Jede Firma kann durch eine Erklärung ihre EPD zudem personalisieren lassen.

Die Empfehlung der Verbände
Die am Projekt beteiligten Verbände empfehlen den Herstellern (von Fenstern, Beschlägen und Isolierglas) sich darauf vorzubereiten, dass die Kriterien der Nachhaltigkeit (z.B. Energieverbrauch oder CO2-Emissionen bei der Produktherstellung) bei Entwicklung der Produkte, bei Konstruktionen und Prozessen künftig berücksichtigt werden müssen. Dann sollten die Branchenunternehmen in der Lage sein, die entsprechenden Produktinformationen in Form von EPDs bereitstellen zu können. Die Verbände wollen hier den Herstellern durch Muster EPDs (wie sie im Forschungsprojekt mit dem ift erstellt wurden) sowie mit Produktdatenblättern Hilfestellungen geben. Die Darstellung der Umwelt-Auswirkungen mittels EPDs eignet sich allerdings nicht als Olympiade wie bei den U-Werten. Die EPDs seien kein Marketinginstrument, so die Verbände.

Für Fensterbauer: Schritt für Schritt zur EPD
Ulrich Tschorn (VFF) und Sachverständiger Alexander Dupp
Ulrich Tschorn (VFF) und Sachverständiger Alexander Dupp
Mit der EPD benennt der Anbieter die Umwelt-Auswirkungen seines Fensters. Über die ift Online-Plattform www.ift-service.de Reiter EPS (Muster-EPD) kann man sich seine EPD erstellen. Dort kann man seine Firmendaten eingeben, dann sein Firmen-Logo hochladen und weitere Kriterien zum eigenen Fenster-Produkt (z.B. Profilaufbau, Verglasung, Öffnungsarten etc.) bestätigen. Das Programm führt dann selbstständig die Angaben in einer Muster-EPD zusammen. Wenn dies erfolgt ist, überprüfen die ift-Fachleute die Ergebnisse noch einmal. Werden dann die Kriterien bestätigt wird die EPD auf den jeweiligen Hersteller ausgestellt. Das kostet für VFF und ift-Mitglieder 395,- Euro (für Nichtmitglieder 595,-Euro).

Die EPD gilt für alle Fenster des Herstellers, sofern sie in das Raster (der Mustervorlage) der gegebenen Angaben/Kriterien fallen. Es gibt auch Sonderfälle, z.B. bei Einsatz modifizierter Hölzer, dann gilt die Muster-EPD nicht. Hintergrund, die Basisdaten für die Umweltdeklaration müssen erst komplett neu erfasst werden, da es aktuell nicht genügend Daten zu den modifizierten Hölzern gibt. Ähnliches würde für Hybrid oder Komposit-Profile gelten.

Bei Glas, wie sieht es dort aus? Der ISO-Hersteller kann zwar auf der Muster-EPD aufbauen, muss aber selbst hierzu noch weitere, eigene Daten erfassen, um die EPD entsprechend zu übertragen. Aktuell wird an einem System gearbeitet, das ebenso einfach durchzuführen ist, wie das genannte Verfahren für Fenster-EPDs.
Beschläge: Alle Mitglieder des Fachverbands Schloss- und Beschlagindustrie können jetzt auf die Verbands-EPD zurückgreifen. Hier gibt es für die EPDs fünf Produktgruppen.

Autor: Matthias Rehberger, Chefredakteur der GLASWELT


PS
: Eine umfassendere Textversion mit den Statements der einzelnen Verbände finden Sie hier.

Ergänzende Infomationen
Die am Projekt beteiligten Verbände waren
  • der BF Bundesverband Flachglas,
  • der FV S+B Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie,
  • der QKE Qualitätsverband Kunststoff-Erzeugnisse
  • der VFF Verband Fenster und Fassade/Gütegemeinschaft Fenster und Haustüren.

Tipp der GLASWELT Redaktion:
Auf der Nachhaltigskeits-Website des Bundes unter nachhaltigesbauen.de lassen sich vielfältige Informationen abrufen, um Ökobilanzen zu erstellen. Dabei können dort auch Baustoff- und Gebäudedaten abgerufen werden.

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