Die Produktnorm EN 16034 „Fenster, Türen und Tore – mit Feuer- und/oder Rauchschutzeigenschaften“ wurde von den EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet. Somit können Hersteller ab dem 6.7.2015 die o.g. Produkte als harmonisierte, CE-gekennzeichnete Feuer- und Rauchschutzabschlüsse europaweit handeln.
Damit wird auch die deutsche Zulassungspraxis des "Allgemeinen Bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses (AbP)" oder der "Allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung (AbZ)" abgelöst. Während der Koexistenzphase (zwei oder fünf Jahre) können das CE-Zeichen oder das ABP bzw. ABZ parallel genutzt werden, danach ist nur noch das CE-Zeichen zulässig.
Ein Klassifizierungsbericht wird die "Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen" ersetzen
Für die Planung und den Einsatz von Brandschutzelementen sind zukünftig die Klassifizierungsberichte inkl. der technischen Dokumentation zu beachten. Für Architekten, Hersteller und Verarbeiter bedeutet dies, dass nun auch Ausschreibungen und technische Spezifikationen nach der neuen europäischen Produktnorm erfolgen können und nach der Koexistenzphase erfolgen müssen.
Der Austausch von Beschlägen und Zubehör ist dabei besonders wichtig. Die Angaben nach EN 16034 müssen durch weitere Informationen ergänzt werden, wenn diese als Außentür (EN 14351-1), Innentür (EN 14351-2), Automatiktür (EN 16361) oder als Tor (EN 13421) eingesetzt werden.
Zulassungsverfahren komplett überarbeitet
Auch das Zulassungsverfahren ändert sich grundlegend. Die Rolle des DIBt übernimmt ab Anfang Juli 2015 dann eine notifizierte Produktzertifizierungsstelle (PZ-Stelle), die als fachliche "Aufsicht" für Prüfungen, Klassifizierungen und Überwachungen agiert und für die EN 16034 akkreditiert und notifiziert sein muss.