Die Onlineausgabe der Immobilien-Zeitung berichtete, dass aus einem internen Arbeitspapier des BMU hervor gehe, dass die Anforderungen an den Primärenergiebedarf von Wohngebäuden um durchschnittlich 30% nach oben geschraubt werden sollen - gleich, ob es sich um Neu- oder Bestandsbauten handelt.
Der Entwurf der beiden federführenden Ministerien, Bundesbauministerium und Bundeswirtschaftsministerium, sieht vor, dass der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf bei neuen Wohngebäuden um durchschnittlich etwa 7,5% gedrückt werden soll, für Nichtwohngebäude wird eine Verschärfung von im Schnitt 10% angepeilt. Für den Bestand soll es keine höheren Anforderungen geben - "wegen zu geringer Effekte bei der Primärenergieeinsparung", wie es heißt. Die Ministerien berufen sich dabei auf Gutachten, u.a. vom Institut Wohnen und Umwelt.
Aus dem BMU-Arbeitspapier ist dagegen nicht ersichtlich, auf welche Gutachten oder Erkenntnisse sich das Umweltministerium stützt, sagt Gerold Happ, Geschäftsführer und Jurist bei Haus & Grund Deutschland. Er hält die Pläne des BMU für "eine massive Verschärfung, die das Wohnen für viele Eigentümer und Mieter faktisch unbezahlbar machen".
Happ kritisiert zudem die Pläne des BMU in puncto Wohnungsinserate: So soll die Angabe der Kennwerte aus dem Energieausweis für alle Anzeigen und nicht, wie vom Bauministerium vorgesehen, nur für kommerzielle Inserate z.B. in Zeitungen und Onlineportalen gelten. Ein Unterlassen soll als Ordnungswidrigkeit gewertet werden.
Dem Verband geht das zu weit: "Damit droht Studenten, die per Aushang an der Universität Mitbewohner suchen, ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro, wenn sie die Energiewerte ihrer WG-Wohnung nicht angeben", so sein Beispiel. Die Forderung Happs: "Wir brauchen das richtige Augenmaß."
Das Arbeitspapier sei noch keine offizielle Stellungnahme des BMU, sondern eine Grundlage für Diskussionen mit Bundesbau- und Bundeswirtschaftsministerium, so Happ. "Es geht jetzt um eine Kompromissfindung." Bis 13. Januar 2013 müsse die EnEV 2013 in Kraft treten, zuvor ist sie von Bundestag und Bundesrat abzusegnen, so der Bericht der Immobilien-Zeitung.