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Bundesumweltministerium fordert drastische EnEV-Verschärfung

Die Onlineausgabe der Immobilien-Zeitung berichtete, dass aus einem in­ter­nen Ar­beits­pa­pier des BMU her­vor gehe, dass die An­for­de­run­gen an den Pri­mär­ener­gie­be­darf von Wohn­ge­bäu­den um durch­schnitt­lich 30% nach oben ge­schraubt wer­den sol­len - gleich, ob es sich um Neu- oder Be­stands­bau­ten han­delt.

Der Ent­wurf der bei­den fe­der­füh­ren­den Mi­nis­te­ri­en, Bun­des­bau­mi­nis­te­ri­um und Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um, sieht vor, dass der zu­läs­si­ge Jah­res-Pri­mär­ener­gie­be­darf bei neuen Wohn­ge­bäu­den um durch­schnitt­lich etwa 7,5% ge­drückt wer­den soll, für Nicht­w­ohn­ge­bäu­de wird eine Ver­schär­fung von im Schnitt 10% an­ge­peilt. Für den Be­stand soll es keine hö­he­ren An­for­de­run­gen geben - "wegen zu ge­rin­ger Ef­fek­te bei der Pri­mär­ener­gie­ein­spa­rung", wie es heißt. Die Mi­nis­te­ri­en be­ru­fen sich dabei auf Gut­ach­ten, u.a. vom In­sti­tut Woh­nen und Um­welt.

Aus dem BMU-Ar­beits­pa­pier ist da­ge­gen nicht er­sicht­lich, auf wel­che Gut­ach­ten oder Er­kennt­nis­se sich das Um­welt­mi­nis­te­ri­um stützt, sagt Ge­rold Happ, Ge­schäfts­füh­rer und Ju­rist bei Haus & Grund Deutsch­land. Er hält die Pläne des BMU für "eine mas­si­ve Ver­schär­fung, die das Woh­nen für viele Ei­gen­tü­mer und Mie­ter fak­tisch un­be­zahl­bar ma­chen".

Happ kri­ti­siert zudem die Pläne des BMU in punc­to Woh­nungs­in­se­ra­te: So soll die An­ga­be der Kenn­wer­te aus dem En­er­gie­aus­weis für alle An­zei­gen und nicht, wie vom Bau­mi­nis­te­ri­um vor­ge­se­hen, nur für kom­mer­zi­el­le In­se­ra­te z.B. in Zei­tun­gen und On­lin­e­por­ta­len gel­ten. Ein Un­ter­las­sen soll als Ord­nungs­wid­rig­keit ge­wer­tet wer­den.

Dem Ver­band geht das zu weit: "Damit droht Stu­den­ten, die per Aus­hang an der Uni­ver­si­tät Mit­be­woh­ner su­chen, ein Bu­ß­geld von bis zu 15.000 Euro, wenn sie die En­er­gie­wer­te ihrer WG-Woh­nung nicht an­ge­ben", so sein Bei­spiel. Die For­de­rung Happs: "Wir brau­chen das rich­ti­ge Au­gen­maß."

Das Ar­beits­pa­pier sei noch keine of­fi­zi­el­le Stel­lung­nah­me des BMU, son­dern eine Grund­la­ge für Dis­kus­sio­nen mit Bun­des­bau- und Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um, so Happ. "Es geht jetzt um eine Kom­pro­miss­fin­dung." Bis 13. Ja­nu­ar 2013 müsse die EnEV 2013 in Kraft tre­ten, zuvor ist sie von Bun­des­tag und Bun­des­rat ab­zu­seg­nen, so der Bericht der Immobilien-Zeitung.