Zwei von drei exportierenden Betrieben in der Region Stuttgart sind auch in der Schweiz tätig. Nicht nur das hohe Preisniveau macht den Markt so attraktiv. Aber: Seit dem 1. Januar 2018 müssen deutsche Handwerksbetriebe, die Arbeiten in der Schweiz ausführen, eine Schweizer Umsatzsteuernummer beantragen, wenn der Umsatz insgesamt (Sitz und Ausland) des Unternehmens einen Schwellenwert von 100 000 Schweizer Franken (ca. 85 000 Euro) übersteigt. Bislang war nur der steuerbare Umsatz in der Schweiz ausschlaggebend.
Nicht betroffen von der neuen Regelung sind reine Warenlieferungen.
Ein Fensterbauer aus Stuttgart, der seine Fenster lediglich in die Schweiz liefert, wäre von der Regelung also nicht betroffen. Möchte er diese jedoch vor Ort montieren, benötigt er eine Umsatzsteuernummer und muss einen Steuervertreter im Land benennen. Das bedeutet mehr Bürokratie und kostet die Betriebe Zeit und Geld. Dieser Mehraufwand wird die Leistungen voraussichtlich auch für Privatkunden verteuern.
Trotz aller Bürokratie bietet sich der eidgenössische Markt an: „Wir raten Betrieben, sich jetzt intensiv mit den Regeln vertraut zu machen. Auch wenn es aufwendig ist, die Schweiz und die EU sind gute Märkte, auf denen sich schon viele Betriebe ein zweites Standbein aufgebaut haben“, sagt Christoph Arnold, Leiter Europapolitik von Handwerk International Baden-Württemberg.
Sein Tipp: Betriebe, die im Ausland tätig sind, sollten sich rechtzeitig die Unterstützung der Außenwirtschaftsberater bei Handwerk International Baden-Württemberg oder der Handwerkskammer einholen. „Denn Bürokratiehürden sind zwar lästig, werden aber von vielen Betrieben erfolgreich überwunden.“