Die KfW-Bankengruppe hat den Zuschuss für „Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz“ in ihrem Produkt „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ erhöht. So erhält man für die Verbesserung des Einbruchschutzes in Wohnungen und Häusern ab sofort einen Zuschuss von 20 %, wenn die Investitionen zwischen 500 und 1000 Euro liegen. Früher lag dieser Zuschuss nur bei 10 %. Dies soll ein zusätzliches Plus zu der in diesem Jahr herabgesetzten Mindestinvestitionssumme darstellen und vor allem Mietern zugutekommen.
Übersteigen die förderfähigen Investitionskosten 1000 Euro, fördert die KfW die ersten 1000 Euro mit 20 % und die restlichen Investitionskosten mit 10 %. Darauf weist jetzt der Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) hin.
Das Geld können sowohl Eigentümer als auch Mieter beantragen und es muss nicht zurückgezahlt werden. Maximal sind Investitionen in Höhe von 15 000 Euro förderfähig. So ist es dann möglich, Zuschüsse in Höhe von bis zu 1600 Euro zu erhalten. „Wir als Fachverband der Schloss- und Beschlagindustrie freuen uns über diese Änderung im Förderprogramm, da so die Bürgerinnen und Bürger in Sachen Einbruchschutz noch mehr unterstützt werden“, sagt Stephan Schmidt, Geschäftsführer des FVSB.