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Baugewerbe

Steuerliche Förderung der Gebäudesanierung “ist ein Witz“

„Das unlängst bekannt gewordene Eckpunktepapier zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung wird keine Sanierungsimpulse setzen können. Dazu sind die vorgeschlagenen Maßnahmen zu halbherzig. Entweder man macht es richtig, oder man macht es gar nicht.“

So das Fazit von Rainer König, Vorsitzender des Bundesverbandes Ausbau und Fassade im Zentralverband Deutsches Baugewerbe und ZDB-Vorstandsmitglied anlässlich der Jahresauftaktveranstaltung seines Verbandes in Stuttgart.

Die jährliche Sanierungsquote liegt bei knapp einem Prozent und damit deutlich unter der Zielvorgabe von zwei Prozent, sodass nur richtige Anreize, die sich hier bietenden Energieeinsparpotenziale, z. B. durch eine Fassadendämmung, aktivieren, so das ZDB-Vorstandsmitglied.

„Bei 10 000 Euro Investition, z. B. in die Fassadendämmung, soll der Investor 1000 Euro als Steuerabzug ersetzt bekommen, dieses allerdings nicht auf einmal, sondern über zehn Jahre gestreckt, also 100 Euro Steuerersparnis pro Jahr. Das ist ein Witz – und kein ernst zu nehmender Vorschlag. Denn wenn der private Hausbesitzer die Zuschussvariante der KfW wählt, bekommt er dieselben 1000 Euro, allerdings auf einmal und direkt ausgezahlt. Wer soll sich vor diesem Hintergrund für eine steuerliche Förderung entscheiden?“, so König weiter. „Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier etwas gemacht wird, dessen Scheitern vorprogrammiert ist.“

Der mit der steuerlichen Förderung verknüpfte Abbau des Handwerkerbonus zur Gegenfinanzierung, der auch schwarzarbeitsdämpfend wirkt, wurde von König scharf kritisiert - schließlich führe er nach vbw-Berechnungen sogar zu zusätzlichen Steuereinnahmen des Staates.

König forderte eine Erhöhung der jährlichen Abschreibung auf mindestens 25 Prozent, um einen tatsächlichen Anreiz zur energetischen Sanierung von Gebäuden zu schaffen sowie die Entkopplung vom Handwerkerbonus, um energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden signifikant zu steigern.

www.zdb.de

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