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Wartung kraftbetätigter Bauelemente

Das ist für den Monteur Pflicht!

Automatische Türen und Fenster, laut DIN kraftbetätigte Bauelemente, sind in öffentlichen Gebäuden heute Usus. Sie finden auch zunehmend in privaten Gebäuden Einzug. Bei solchen Bauelementen, die über einen Motor angetrieben werden und per Steuerung, Sensor oder Fernbedienung geöffnet und geschlossen werden, handelt es sich per Definition um Maschinen. Und als solche unterliegen sie seit Anfang 2010 vor dem Einbau einer Risikoanalyse ­ durch den einbauenden Montagebetrieb. Zudem müssen die Betreiber/Nutzer einmal im Jahr die einwandfreie Funktion der kraftbetätigten Bauelemente über eine Prüfung der Sicherheitseinrichtungen durch einen Sachkundigen nachweisen. Der Prüfnachweis wird durch einen Eintrag im Prüfbuch bestätigt. Dieses Buch übergibt der Monteur nach der Montage und der Erstprüfung des Bauelements dem Bauherren.

Wurde ein Wartungsvertrag mit dem einbauenden Handwerker vereinbart, nimmt dieser die Funktionsprüfung einmal im Jahr vor und macht den zugehörigen Eintrag. Nach dieser jährlichen Funktionsüberprüfung muss er den Nutzer/Betreiber auf mögliche mangelnde Sicherheitseinrichtungen hinweisen.

Dieser Nachweis dient dazu, die Sicherheit der Gebäudenutzer zu gewährleisten. Gerade bei Gebäuden, in denen Schutzbefohlene (Kinder, Kranke, Ältere, Behinderte) untergebracht sind, ist ein erhöhter Sicherheitsbedarf gegeben, den auch die eingebauten Anlagen berücksichtigen müssen.

Werden hier die geforderten Überwachungszyklen nicht eingehalten und es kommt zu einem Unfall, müssen die Verantwortlichen mit rechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Das kann neben den Betreibern auch den Monteur treffen. Der Prüfnachweis beugt dem vor: Wenn die Gebäudeverantwortlichen ein sauber ausgefülltes Prüfbuch vorlegen können, belegen sie, richtig gehandelt zu haben.

Der Handwerker ist in der Pflicht

Der einbauende Handwerker ist per Definition der Inverkehrbringer einer Maschine. Per Gesetz muss er sicherstellen, dass die Maschine funktioniert und vorab eine Risikoanalyse durchführen. Es gibt heute von allen namhaften Herstellern Checklisten und Hinweisblätter zur Durchführung einer solchen Risikoanalyse. Nach dem Einbau ist der Monteur verpflichtet, den Besitzer/Betreiber da­rüber zu informieren, dass das automatische Bau element regelmäßig zu prüfen und zu warten ist.

Kommt es zu Änderungen bei den Sicherheitsanforderungen – werden diese z.B. verschärft – muss der Monteur von sich aus aktiv werden und den Betreiber auf diese Änderungen hinweisen. Zudem muss er eine erneute Risikoanalyse für jedes von ihm eingebaute, motorisch betriebene Bauelement durchführen. Dies kann auch im Rahmen eines Wartungsvertrags erfolgen.

Ist dies nicht der Fall, muss der Handwerker – wie bereits angesprochen – selbst aktiv auf den Betreiber/Bauherren/Besitzer zugehen und diesen darauf aufmerksam machen, ob aufgrund der neuen Regelungen von der Anlage ein Risiko (Quetschgefahr etc.) ausgeht oder nicht. Dies muss für jede einzelne Tür und jedes Fenster analysiert werden.

Tut der Handwerker dies nicht, läuft er Gefahr, bei einem Unfall rechtlich belangt zu werden. Dies ist unabhängig davon, ob der Bauherr seine Anlage regelmäßig hat warten lassen oder nicht.

Deshalb sei es jedem Handwerker angeraten zu überprüfen, welche kraftbetätigten Bauelemente er in den letzten Jahren eingebaut hat. Er sollte dabei prüfen, ob eine Risikoanalyse durchzuführen ist und den Nutzer auf mögliche Gefahren etc. hinweisen. Ist das erfolgt, ist er auf der sicheren Seite. Erhält er dann einen Auftrag zur Wartung und Nachrüstung der Bauteile, kann er im Prüfbuch sein O.k. geben.

Das rät der Sachverständige

Für erneute Risikoanalysen gibt es keinen festgelegten Zeitpunkt. Mit Ausnahme, wenn es Änderungen in den Regelwerken und damit in der Einschätzung des Gefahrenpotenzials gibt/gab und entsprechende Maßnahmen zur Anpassung der Bauteile erfolgen müssen. Im Fokus der erneuten Analyse müssen dabei immer die Türen und Fenster sowie die Maßnahmen stehen, von denen die größten Gefahrenpotenziale ausgehen bzw. verhindert werden müssen. Dabei gilt der Stand der Technik!

Die Erfahrung zeigt, dass die Prüfbücher oft nicht ordentlich geführt werden: Es gibt nur eine Erstprüfung und danach keinen weiteren Eintrag mehr. Noch seltener ist dann wahrscheinlich die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Risikoanalysen. Insbesondere nach Einbau kraftbetätigter Bauteile bei öffentlichen Gebäuden, sollte der Monteur aus eigenem Interesse solche Untersuchungen regelmäßig durchführen. —

https://peter-struhlik.de/

Tipp der Redaktion: Infos zur Maschinenrichtlinie sowie Sicherheitstipps finden Sie unter den nebenstehenden QR Codes sowie im Merkblatt „Risikobeurteilung für kraftbetätigte Fenster“ der D+H AG mit Erklärungen zu den Schutzklassen und den Verantwortlichkeiten.

Peter Struhlik, ö.b.u.v. Sachverständiger