Top 3 Frage – Was ist bei absturzsichernder Fenstermontage zu beachten?
Absturzsicherungen müssen statisch nachgewiesen werden und diese Nachweise sind Bestandteil der Hausstatik. Das ist sowohl für den Statiker, als auch für den Fenstermonteur noch neu. Besonders muss man auf die Vollständigkeit der Nachweiskette achten, denn je nach Fensterausführung ist der Aufwand unterschiedlich.
Wird im Fensterrahmen ein Geländer befestigt, so ist sowohl dieser als auch seine Befestigung im gewählten Fensterrahmen nachzuweisen.
Bei Fenstern mit absturzsicherndem Querriegelprofil muss der Nachweis für den Fensterrahmen im Brüstungsbereich, aber auch für die Brüstungsverglasung und deren Halterung im Fensterrahmen nachgewiesen werden (DIN 18008-4 Kategorie C2).
Fehlt ein lastabtragender Riegel, wird sogar der gesamte Fensterrahmen absturzsichernd (DIN 18008-4 Kategorie A). Doch beim Fensterelement hört es nicht auf, denn erst mit geeigneter Fensterbefestigung in der tragenden Wand (Nachweis nach ETB-Richtlinie) wird die Nachweiskette vollständig.
Wir haben die verschiedenen Situationen ausführlich auf unserer Internetseite www.Bauanschluss.info dargestellt.
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