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Stundenverrechnungssatz 2007

Moderate Erhöhung ist angesagt

Die Marktlage und speziell die steigende Notwendigkeit, Energie zu sparen, versprechen gute Beschäftigung und Wachstumsraten, von denen lange Zeit kaum zu träumen war. Da wird selbst die Mehrwertsteuererhöhung von 16 auf 19 Prozent allenfalls eine kleine Trübung am ansonsten strahlenden Konjunkturhimmel bewirken können – wenn man den Wirtschaftsinstituten Glauben schenken will.

Für die betriebliche Kalkulation zu Beginn 2007 sind mehrere, teilweise gegenläufige Einflüsse maßgebend. Endlich treten die von der neuen Regierung lange angekündigten Senkungen bei der Sozialversicherung – zumindest in der Summe konnten diese für den Jahresanfang 2007 auf unter 40 Prozent gesenkt werden – in Kraft (mit einer großen Unsicherheit bezüglich der Entwicklung der Krankenkassenbeiträge).

Obwohl sich mancher hier eine noch stärkere Entlastung gewünscht hätte, führt die sehr deutliche Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 und jetzt 4,2 Prozent, der leichte Anstieg bei der Rentenversicherung von insgesamt 19,5 auf 19,9 Prozent, der sich für die Arbeitgeber in einer Erhöhung von 0,2 Prozent-Punkten ausdrückt, zu der genannten Reduzierung.

Dabei sind allerdings mehrere Dinge zu beachten. Den dargestellten Beispiel-Rechnungen liegen bei der Krankenversicherung die relativ sehr günstigen Beiträge der Innungskrankenkasse (IKK) Baden-Württemberg zugrunde, welche - entgegen der Ankündigung anderer Kassen - konstant gehalten werden und zudem im Bereich der Umlage für die Lohnfortzahlung eine von 2,4 auf 2,0 Prozent durchaus merkliche Absenkung erfahren. Dies unterstreicht die an dieser Stelle immer wieder betonte Aussage: Der eigenen betrieblichen Kalkulation müssen die aktuellen und betriebsspezifischen Zahlen und Verhältnisse zugrunde gelegt werden.

Beispiel-Rechnungen

Bei dem dargestellten Tabellen-Schema wird der seit August 2006 gültige Tarif des Fachverbands Glas Fenster Fassade Baden-Württemberg als Basis verwendet, der nach einer Erhöhung von ca. 2,3 Prozent als „Ecklohn in der Lohngruppe 5“ 11,63 € beträgt (und zum August 2007 auf 11,86 € steigen wird). Diesem Ausgangswert für die erste Spalte der Neuberechnung wird zum Vergleich nochmals der Wert zu Beginn 2006 gegenübergestellt werden.

Ein weiteres Beispiel wird mit dem angenommenen „Effektivlohn“ von 13,30 € parallel durchgerechnet. In eckigen Klammern wird angegeben, wenn sich ein Prozentsatz im direkten Vergleich mit dem Vorjahr geändert hat.

Da die Rechenschritte und –vorgänge zur Ermittlung der Zahlenwerte der Beispiel-Rechnungen sich nicht geändert haben, wird an dieser Stelle auf eine ausführliche Erläuterung verzichtet. Die jeweiligen Werte ergeben sich mit den neuen Zahlen „wie gehabt“.

Die Auswirkungen der Beitragssenkung speziell der Arbeitslosenversicherung sind deutlich – leider werden sie durch Erhöhungen in anderen Bereichen wieder „aufgefressen“.

Zu den Beiträgen an die Holz-Berufsgenossenschaft für die Unfallversicherung ist zu bemerken, dass diese etwa für Betriebe mit ausschließlicher Kunststoff-Fenster-Fertigung und deren Montage durch die Einstufung in eine günstigere Gefahrklasse (3,5 anstelle 4,5) einen um ca. 0,5 Prozent-Punkte niedrigeren BG-Beitrag zu zahlen haben.

Einen sehr wesentlichen Einfluss auf den Stundenverrechnungssatz haben die so genannten „unproduktiven Stunden“. Von dem einen Feiertag, den Baden-Württemberger Arbeitnehmer in 2007 mehr haben einmal abgesehen, wurde bei dem sehr gewichtigen Anteil der „Gemeinkosten-Arbeiten“ ein Produktivitätsfortschritt von 5 Prozent-Punkten angesetzt, was gleich 25 mehr direkt verrechenbare Stunden ergibt, die sich in der weiteren Betrachtung sehr positiv auf den Stundenverrechnungssatz auswirken.

In der Summe ergeben sich die verrechenbaren Fertigungsstunden zu 1163, was jetzt immerhin 58 Prozent der bezahlten Zeiten ausmacht. Bei den betrieblichen Gemeinkosten kann dagegen nicht von einer Senkung oder zumindest Konstanz ausgegangen werden. Hier schlagen insbesondere die deutlich gestiegenen Kosten für Energie, Kfz und diverse Kleinmaterialien zu Buche. Es wurde deshalb hier eine Steigerung um 6 %-Punkte angesetzt.

Mit den beschriebenen Vorgaben entsteht ein Stundenkostensatz von 42,52 € (anstelle 41,77 €) für einen Mitarbeiter, der genau nach Tarif in der häufigen Lohngruppe 5 bezahlt wird.

Unter der gleich gebliebenen Annahme von einem Aufschlag für Wagnis und Gewinn von 8 Prozent ergibt sich ein Stundensatznetto in Höhe von 45,92 €, der sich mit der drastisch auf 19 Prozent erhöhten Mehrwertsteuer auf ein Brutto von 54,64 € (bisher: 52,33 €) hochrechnet. Bei einem mit 13,30 € übertariflich bezahlten Mitarbeiter beträgt der Brutto-Stundenverrechnungssatz unter den beschriebenen Annahmen immerhin 62,37 € und ist damit merklich, d.h. um ca. 4,5 Prozent, über die 60 € –Grenze angestiegen.

Die anhand von Beispielwerten aufgezeigte Erhöhung des betrieblichen Stundenverrechnungssatzes kann mit unter 4,5 Prozent als moderat angesehen werden. Die deutlich verbesserte Auftragslage erleichtert die Durchsetzung am Markt.

Es ist der Branche sehr zu wünschen, nach den dürren letzten Jahren endlich wieder Geld zu verdienen. Wenn nicht jetzt – wann dann?

Reiner Oberacker

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