Herr Grönegräs schreibt in seinem Leserbrief:
Der Tenor des Beitrags kann nicht unwidersprochen bleiben. Sätze wie „Ist eigentlich beim Glas immer drin, was draufsteht?“ oder „Eine Scheibe ist durchgefallen“ suggerieren, dass hier eine objektive, korrekte Nachprüfung einer von den Isolierglas-Herstellern deklarierten Eigenschaft stattgefunden hätte und dass deren Angaben dabei als falsch entlarvt worden wären. Das trifft aber nicht zu.
Die allermeisten in Fenstern und Fassaden verbauten Isoliergläser stellen keine Ausnahme nach EN 673 dar, für die man keinen Ug-Wert berechnen kann.“
Eine dieser Ausnahmen, das Vakuum-Isolierglas in einem europäischen Forschungsprojekt, ist übrigens der Grund dafür, dass es solche Messgeräte wie das hier benutzte gibt – sie waren dort zunächst zur Qualitätskontrolle gedacht. Diese Geräte – in die sicher viel Ingenieur-Know-how geflossen ist – an eine normale Isolierglasscheibe zu halten, hat vielleicht einen gewissen Unterhaltungswert. Das, was dort ermittelt wird, ist aber nicht der Ug-Wert. Denn der wird nach Norm nur rechnerisch ermittelt, wie oben zitiert. In dem Fachartikel von 2012 hieß es hierzu:
„Auch oder gerade wenn der Isolierglashersteller den Ug-Wert normgerecht und damit vorschriftsmäßig ermittelt hat, kann die Nachprüfung mit anderen Methoden zu abweichenden Ergebnissen führen.“
Damit ist eigentlich alles gesagt, und das gilt auch heute noch. Der Bundesverband Flachglas findet es bedauerlich, wenn dieser simple Umstand hier skandalisiert werden soll.