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Leserbrief

Bericht über mobile Ug-Messungen sorgt für Aufregung

Herr Grönegräs schreibt in seinem Leserbrief: 

Der Tenor des Beitrags kann nicht unwidersprochen bleiben. Sätze wie „Ist eigentlich beim Glas immer drin, was draufsteht?“ oder „Eine Scheibe ist durchgefallen“ suggerieren, dass hier eine objektive, korrekte Nachprüfung einer von den Isolierglas-Herstellern deklarierten Eigenschaft stattgefunden hätte und dass deren Angaben dabei als falsch entlarvt worden wären. Das trifft aber nicht zu.

Der Sachverständige Alexander Dupp bei der Messung einer 3-fach-ISO Einheit mit dem Uglass-Gerät - Daniel Mund - © Daniel Mund
Der Sachverständige Alexander Dupp bei der Messung einer 3-fach-ISO Einheit mit dem Uglass-Gerät - Daniel Mund
Schon in der GLASWELT 11/2012 (!) erschien unter der Überschrift „Rechnen statt Messen“ ein Fachartikel des BF, in dem es hieß: „Im Fall von Isolierglas ist die ‚harmonisierte technische Spezifikation‘ die Europäische Norm EN 1279 mit ihren insgesamt sechs Teilen. Sofern es dort Regeln für die Ermittlung des Ug-Werts gibt, sind diese einzuhalten. Sie sind also gewissermaßen Gesetz. Die EN 1279-5 enthält in Abschnitt 4.3.2.12 die Vorschrift für Ermittlung des Ug-Werts wie folgt: ‚Der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) ist durch Berechnung nach EN 673 zu bestimmen mit: dem Emissionsgrad ε des vom Glashersteller angegebenen Wertes; liegen keine Angaben vor, so ist der Emissionsgrad nach EN 12898 zu bestimmen. (…); der Nennbreite der Scheibenzwischenraumes (…); der Nenn-Gaskonzentration (…). In den Fällen, in denen der Wärmedurchgangskoeffizient (U-Wert) nicht berechnet werden kann, ist er durch Prüfung nach EN 674 oder EN 675 zu bestimmen.‘

Die allermeisten in Fenstern und Fassaden verbauten Isoliergläser stellen keine Ausnahme nach EN 673 dar, für die man keinen Ug-Wert berechnen kann.“

Eine dieser Ausnahmen, das Vakuum-Isolierglas in einem europäischen Forschungsprojekt, ist übrigens der Grund dafür, dass es solche Messgeräte wie das hier benutzte gibt – sie waren dort zunächst zur Qualitätskontrolle gedacht. Diese Geräte – in die sicher viel Ingenieur-Know-how geflossen ist – an eine normale Isolierglasscheibe zu halten, hat vielleicht einen gewissen Unterhaltungswert. Das, was dort ermittelt wird, ist aber nicht der Ug-Wert. Denn der wird nach Norm nur rechnerisch ermittelt, wie oben zitiert. In dem Fachartikel von 2012 hieß es hierzu:

„Auch oder gerade wenn der Isolierglashersteller den Ug-Wert normgerecht und damit vorschriftsmäßig ermittelt hat, kann die Nachprüfung mit anderen Methoden zu abweichenden Ergebnissen führen.“

Damit ist eigentlich alles gesagt, und das gilt auch heute noch. Der Bundesverband Flachglas findet es bedauerlich, wenn dieser simple Umstand hier skandalisiert werden soll.

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