GLASWELT – Herr Dr. Henseler, wie waren Lösungen, die für ein druckentspanntes Mehrscheiben-Isolierglas sorgen, bislang geregelt? Und was hat sich nun geändert?
Dr. Martin Henseler – In der Zulassung ist der Fall einer offenen Mehrscheiben-Verglasung bislang nicht abgedeckt – weder EU-weit durch die CE-Kennzeichnung noch national durch die Ü-Kennzeichnung. Laut EN1279 müssen Isoliergläser geschlossene Systeme sein. Die Verwendung eines CE-Kennzeichens mit einem offenen System, wie beim Swisspacer Air (www.swisspacer.com), war nicht möglich. Um diesen Status zu ändern, haben wir eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) beim DIBt beantragt und jetzt erhalten. In die abZ ist eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) integriert, da auch Aspekte des Zusammenfügens, der Planung, Bemessung und Ausführung geregelt werden.
Henseler – Mit der Zulassung durch das DIBt ist das Isolierglas mit eingebautem Swisspacer Air für den deutschen Markt nun geregelt. Damit ist es unseren Kunden möglich, das Übereinstimmungszeichen, besser bekannt als Ü-Zeichen, zu verwenden. Mit dem Ü-Zeichen weist der Hersteller nach, dass das Produkt in Deutschland allen Anforderungen der Landesbauordnung entspricht. [ ... ]
Tipp der Redaktion: In der Juni-Ausgabe der GLASWELT erfahren Sie im vollständigen Interview, wie lange die Entwickler die Lebenserwartung des druckentspannten Isolierglases einschätzen und viele weitere Details.
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