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Hefteinblick

Vorsicht vor nachträglich bearbeitetem ESG

Zur Erinnerung: In der EN 12150-1:2000-11 gibt es lediglich unter 7.1 ­einen Warnhinweis, dass thermisch vorgespanntes Kalknatron-Einscheibensicherheitsglas (ESG) nach dem Vorspannen nicht mehr geschnitten, gesägt, gebohrt oder kantenbearbeitet werden soll.

Die in Kürze in Kraft tretende Revision, die EN 12150-1:2014-02, stellt klar, dass im Anschluss an das Vorspannen oberflächenbearbeitete Gläser (z. B. durch Sandstrahlen, Säureätzung) in der Norm nicht behandelt sind. Damit sind solche Gläser nicht mehr regelkonform.

Vorsicht vor Billigware aus dem Ausland

Hintergrund: In der Vergangenheit wurden immer wieder billige Massenprodukte an vorgespannten Gläsern angeboten, deren Oberfläche oder Innenstruktur nachträglich durch Sandstrahlen oder Lasern verändert wurde. Durch diese nachträglichen Bearbeitungen, fällt derartiges Glas nunmehr aus der Normung.

Das hat wiederum zur Folge, dass der Hersteller oder „Veredler“ für diese Produkte keine Konformität (CE-Zeichen und in Deutschland zusätzlich das Ü-Zeichen) mehr bestätigen kann. Damit dürfen diese Gläser in der Europäischen Union nicht mehr in Verkehr gebracht werden, sofern sie für Bauteile im Sinne der Landesbauordnungen vorgesehen sind.

Die Details, warum  vorgespanntes Glas nicht mehr bearbeitet werden darf, erfahren Sie in der Septemberausgabe der GLASWELT, die am 04.09.2015 erscheint. Sind Sie noch kein Abonnent? Hier geht es zum Abo www.glaswelt.de/abo.