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Hefteinblick

“An der DIN 18008 kommt auch der Fensterbauer nicht vorbei“

GLASWELT: Was hat sich mit der neuen Glas DIN für den Anwender gegenüber den alten Bestimmungen geändert? Ist davon ur der ISO-Hersteller betroffen?
Burger: Wir dürfen hier nicht in den Glauben verfallen, dass die Normenreihe DIN 18008 nur den Glasverarbeiter oder den Isolierglas-Hersteller betrifft. Zu beachten und anzuwenden ist die Glas Norm sowohl von Planern, über die Glashersteller bis zu Händlern und Anwendern, wie Glaser, Fensterbauer, Metallbauer.

Es wäre falsch zu behaupten, durch die Einführung der DIN 18008 hätte sich nicht viel geändert, wie man schon öfter in der Fachpresse und in Veröffentlichungen lesen konnte.
[...] Völlig neu ist die Art der Bemessung, also die zu erbringenden rechnerischen Nachweise, nicht die baurechtlichen Bestimmungen nach der Pflicht zum rechnerischen Nachweis.

GLASWELT: Bitte erläutern Sie, was und wie nach DIN 18008 nachgewiesen werden muss.
Burger: Spannungsnachweise mussten auch bis jetzt schon vorgelegt werden. In der TRLV gab es unter Punkt 5.4 eine Nachweiserleichterung für Vertikalverglasungen. Nur gab es noch diese „4-Meter-Regel“, die es dem Anwender erlaubte, alle Verglasungen deren Oberkante unter 4,0 m über einer Verkehrsfläche liegen, ohne rechnerischen Nachweis einzubauen. Hier sollte man mal den Text genauer unter die Lupe nehmen.

Für Vertikalverglasungen, deren Oberkanten unter 4,0 m über einer Verkehrsfläche liegen, benötigte man zwar keinen rechnerischen Nachweis, die bautechnisch erforderliche Glasdicke und Glasart musste jedoch auch eingebaut werden. [...]

Zurück zur Kernfrage. Der Text unter Punkt 7.5 in der DIN 18008-2 stellt auch eine Nachweiserleichterung dar, jedoch ohne die „4-Meter-Regel“. Somit sind sämtliche Vertikalverglasungen aus Mehrscheiben-Isolierglas rechnerisch nachzuweisen, wenn die Vorgaben aus Punkt 7.5 der Norm über bzw. unterschritten werden.

[...]

GLASWELT: Wie muss der rechnerische Nachweis erfolgen?
Burger: Der rechnerische Nachweis zur Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit ist nach
DIN 18008-1, Punkt 8 zu führen. Wesentliche Änderungen in der Bemessung von Glaskonstruktionen finden sich in der Anwendung des semi-probabilistischen Sicherheitskonzeptes, das mithilfe von Teilsicherheitsbeiwerten die geforderte Zuverlässigkeit sicherstellen soll. Die Bemessung erfolgt konform zur DIN EN 1990 Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung. Wie bisher ist eine Ermittlung des Glasaufbaus ohne ein Rechenprogramm nicht wirtschaftlich machbar.

GLASWELT: Und wer hat diesen rechnerischen Nachweise zu erbringen?
Burger: In erster Linie ist der rechnerische Nachweis vom einbauenden Betrieb zu erbringen, jedoch aus meiner Sicht erst dann, wenn dieser angefordert wird. Grundsatz ist und bleibt jedoch die Verwendung der korrekten Glasart und des korrekten Glasaufbaus.

[...]

GLASWELT: Gibt es eine Möglichkeit, die Beteiligten bzgl. der neuen Glas-DIN zu entlasten?
Burger:  Für standardisierte Glasaufbauten und Lastannahmen lässt sich mithilfe von neuen Bemessungsdiagrammen eine sichere Glasauswahl reffen. So ist das „Tabellenbuch Isolierglas“ entstanden (siehe Kasten). Aus über 120 Bemessungstabellen können nach Auswahl von Einbauort und Isolierglastyp die Glasaufbau für vertikale, allseitig gelagerte Mehrscheiben-Isoliergläser (2-fach- und 3-fach-ISO) festgelegt werden. [...]

Lesen Sie das vollständige Interview in der aktuellen Mai-Ausgabe der GLASWELT. Sie sind noch kein Abonnent? Hier geht es zum Abo www.glaswelt.de/abo
 

Tipp der Redaktion: Das neue Buch von Lorenz Burger mit Bemessungstabellen zur DIN 18008 erlaubt es ISO-Herstellern, Planern und Fensterbauern eine Glas-Vorbemessung ohne großen Aufwand zu ­erstellen. Mehr Infos unter www.lorenzburger.de