Glaswelt: Muss für die gläserne Absturzsicherung eines Französischen Balkons eine Zustimmung im Einzelfall erwirkt werden?
Wolfgang Kahlert: Solange es sich bei der (gläsernen) Konstruktion um eine Bauart handelt, welche in der DIN 18008 geregelt ist und des Weiteren geregelte Bauprodukte verwendet werden, sind die Bauprodukte und die Bauart geregelt. Eine Zustimmung im Einzelfall muss also nicht erwirkt werden. Der Handwerker muss allerdings die in DIN 18008 aufgeführten Nachweise erbringen.
Glaswelt: Welche baurechtlichen Verwendbarkeitsnachweise sind das dann gemäß
DIN 18008-4?
Kahlert: Zunächst muss in einer statischen Berechnung die Standsicherheit der Verglasung gegenüber den statischen Lasten (Wind, Holmlasten, Eigengewicht) nachgewiesen werden und dann ebenso auch die Stoßsicherheit (Pendelschlagprüfungen); das geschieht über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) für die gesamte Konstruktion.
Glaswelt: Besitzen die Systemhersteller für Französische Balkone derartige abPs?
Kahlert: Ja, es sind heute einige Systeme mit abP am Markt; bei diesen werden genaue Angaben zur Ausführung der Konstruktion gemacht. Die sind dann ohne Abweichungen einzuhalten, denn sonst darf das Zeugnis nicht angewendet werden. Weicht der Handwerker von dieser Konstruktion ab, so ist ein neues abP zu erwirken bzw. eine Zustimmung im Einzelfall. Im Auge behalten sollte man dabei, dass die Kosten für ein abP inklusive der durchzuführenden Prüfungen je nach Umfang leicht die Grenze von 5000 Euro überschreiten können.
Glaswelt: Worauf muss bei einer derartigen Konstruktion besonders geachtet werden?
Kahlert: Wichtig ist insbesondere der Anschluss der Glaslagerung an die Fensterkonstruktion bzw. an den Baukörper (die Wand). Hier muss der Monteur aufpassen. Denn dabei tauchen aus konstruktiven Gründen öfters Abweichungen auf, die die Anwendbarkeit eines vorhandenen Zeugnisses nicht mehr erlauben, auch wenn möglicherweise der Glasaufbau und das Glasformat übereinstimmen.
Tipp der Redaktion: Weitere Details und die restlichen Antworten finden Sie in der April-Ausgabe der GLASWELT, die am 13.04.2016 erscheint.www.glaswelt.de/abo
Der Autor
Wolfgang Kahlert steht dem Ingenieurbüro GSK (www.gsk-gmbh.com ) vor und leitet das Schulungszentrum für konstruktiven Glasbau in Haltern am See. Seit Kurzem ist er in NRW der erste von der Ingenieur-Kammer Bau öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Bereich „Glasbau“.