Vor und während der Montage von Verglasungen und Fenstern können eine Reihe von Unwägbarkeiten und Risiken einem fachgerechten Einbau entgegen stehen:
- Transportschäden am zu montierenden Bauteil,
- Beschädigung von Gebäudebestandteilen bei der Montage,
- Beschädigung von gelagertem Glas/Fenster.
Entstehen bereits auf dem Transport zur Baustelle sowie beim Be- und Entladen Schäden an den eigenen Bauelementen, kann über eine Transportversicherung oder ggf. eine Klausel zur Betriebsversicherung, ein Ersatz für Beschädigungen oder Bruch abgesichert werden. Die Deckung reicht vom Beladen des Transportfahrzeugs bis einschließlich des Abladens auf der Baustelle.
Weiter kann der Handwerker für den Transport und das Handling auf der Baustelle sowie für das Montieren eine Montageversicherung abschließen. Diese deckt Sachschäden (z.B. Bruch oder Beschädigungen) an den zu montierenden Bauelementen sowie deren Verlust. Die Montageversicherung umfasst jedoch keine Mängel an der zugesicherten Leistung oder z.B. durch falsches Aufmaß. Aufgrund der hohen Beiträge scheuen viele Handwerksunternehmen, eine solche Montageversicherung abzuschließen.
Es empfiehlt sich daher für den Handwerker den Auftraggeber des Bauprojekts hinsichtlich einer Bauleistungsversicherung zu befragen, um darüber beispielsweise die Interessen des Fensterbauers mit zu versichern. Die Beiträge einer Bauleistungsversicherung werden üblicherweise vom Auftraggeber (Bauherr) im Verhältnis der Leistungen aller am Bau beteiligten Firmen aufgeteilt. Fast regelmäßig besteht hier ein Versicherungsschutz der jedoch sehr unterschiedlich ausgeprägt sein kann. Hier lohnt es, den Bauherrn anzusprechen.
Eine Bauleistungsversicherung ist eine „Allgefahrenversicherung“ und berücksichtigt unvorhergesehene eintretende Beschädigungen oder Zerstörung von versicherten Sachen (Sachschaden). Diese enthält wenige Ausschlüsse wie z.B. Mängel der versicherten Leistung, Verluste durch Diebstahl von versicherten Sachen, die nicht mit dem Gebäude fest verbunden sind und Schäden an Glas-, Metall- und Kunststoffoberflächen durch eine Tätigkeit an diesen Sachen (z.B. Glaskratzer durch unsachgemäße Reinigung).
Hierbei gilt für den Handwerker üblicherweise eine Selbstbeteiligung je Schadensfall. Die Bauleistungsversicherung endet vereinbarungsgemäß mit der Bauabnahme/Bezugsfertigkeit.
Wann enden die „Baustellenversicherungen“?
Mit der Bauabnahme/Bezugsfertigkeit beginnen dann alle „regulären“ Sachversicherungen wie z.B. die Gebäude- oder Glasversicherung. Diese decken grundsätzlich keine Montage, Bauleistungs- oder Gewährleistungsrisiken.
Für Schäden, die im Zuge der Montage an fremden Sachen/Bauteilen nicht vorsätzlich verursacht werden, ist die Betriebshaftpflicht des Montagebetriebes zuständig. Beispiel: Diese Versicherung kommt zum Tragen, wenn etwa der Heizkörper unter der Fensteröffnung beim Montieren des Fensters beschädigt wird. Im Falle der Anspruchnahme der Haftpflicht prüft die Versicherung zuerst, ob der durch den Schaden entstandene Ersatzanspruch gerechtfertigt ist und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Bei berechtigten Ansprüchen werden diese in der vereinbarten Höhe ersetzt. Hierbei gelten auch Ausschlüsse wie Eigenschäden etc.
Ein sorgsamer Umgang mit fremden und eigenen Materialien und Bauelementen ist auf der Baustelle unabdingbar: Denn obwohl umfangreiche Möglichkeiten bestehen, vielfältige Risiken auf der Baustelle abzusichern, kann nicht alles abgesichert werden. Damit ist ein lückenloser Schutz nicht gegeben und ein unternehmerisches Restrisiko bleibt somit bestehen. —
Versicherungen für Monteure
- Transportversicherung
- Montageversicherung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- Bauleistungsversicherung