Ganz allgemein bestätigt der Hersteller durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Mehr aber auch nicht. Eine CE-Kennzeichnung lässt keine Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde und sie ist kein Gütesiegel oder Qualitätszeichen. Außerhalb unserer Branche ist das CE-Zeichen weit verbreitet: Elektronische Geräte, Batterien aber auch Spielzeuge, Seilbahnen und Sportboote müssen mit diesem Kennzeichen versehen werden.
Wer macht was?
Mit der Pflicht zur CE-Kennzeichnung fangen für den Hersteller, Systemgeber, Importeur, für die Prüfstelle, den Händlern und den Monteuren von Fenstern und Außentüren die Fragestellungen an: Wer macht was und welche Aufgaben und Pflichten haben die jeweiligen Gruppen?
Klar ist: Das CE-Zeichen wird grundsätzlich von keiner Institution oder amtlichen Stelle verliehen, sondern vom Fensterhersteller eigenverantwortlich erstellt. Und ganz besonders wichtig ist: Es werden keine Mindestanforderungen festgelegt, sondern es dient dazu, dass ein Hersteller gewisse Eigenschaften seines Produktes garantiert.
Worauf basiert das CE-Zeichen?
Basis für die Erstellung des CE-Zeichens ist die Produktnorm DIN EN 14351-1 „Fenster und Türen“. In dieser Norm ist festgelegt und klassifiziert, welche Eigenschaften ein Fenster bzw. eine Haustür aufweist und nach welchen Normen diese geprüft werden. In ihr wird generell zwischen den mandatierten und den nicht mandatierten (freiwillige Angaben - diese gehören aber nicht auf das CE-Zeichen) Eigenschaften unterschieden.
Mandatierte Eigenschaften sind u.a. Widerstandsfähigkeit gegen Windlast, Schlagregendichtheit, Schallschutz U-Wert, g-Wert, Lichttransmission, Luftdurchlässigkeit. Falls vorhanden, kommt die Tragfähigkeit von Sicherheitsvorrichtungen wie z.B. Fangscheren hinzu und bei Haustüren bedarf es noch der Angabe von Höhe und Breite und weiteren Eigenschaften.
Sind einzelne Eigenschaften eines Fensters oder einer Haustür nicht bekannt, so können diese im CE-Zeichen mit „npd“ gekennzeichnet werden (no performance determined = keine Leistung festgestellt). Aber nicht überall darf "npd" hingeschrieben werden, sonst dürfen die Produkte in Deutschland nicht verwendet werden: Eigenschaften sind zu ermitteln, an denen baurechtliche Anforderungen gestellt werden (z. B. Luftdurchlässigkeit, der Wärmedurchgangskoeffizient und die Widerstandsfähigkeit gegen Windlast bei außenliegenden Fenstern)
Was beinhaltet CE?
Neben der zu installierenden werkseigenen Produktionskontrolle, die weiter hinten erläutert wird, müssen durch eine sogenannte Erst-Typprüfung (ITT = Initial Typ Tests) die erwähnten mandatierten Eigenschaften eines Fensters oder einer Haustür geprüft oder anderweitig nachgewiesen werden. Die notwendige Auswahl der Probekörper ist seitens des Fensterherstellers in Eigenverantwortung in der Art vorzunehmen, dass diese eine repräsentative Auswahl aus seinem Produktprogramm darstellen. Prüfzeugnisse von Systemgebern wie beispielsweise Systemprüfungen dürfen seitens des Fensterherstellers ebenfalls als Nachweis genutzt werden. Hier wird die Thematik sehr interessant und anspruchsvoll: Diese Erstprüfung lässt sich nämlich mittels verschiedener Wege durchlaufen: Gerade für die kleineren Betriebe sind Modelle wie das Shared ITT oder das Cascading ITT, die im Folgenden genauer erklärt werden, geschaffen worden.
Shared ITT: Für dieses anwendbare Prinzip (Shared ITT = gemeinsame Erstprüfung – auch Partnermodell genannt), bei dem ein Hersteller die ITT-Ergebnisse von jemand anderem erhält (z. B. von einem anderen Hersteller, einem Zulieferer, etc.), wird nicht der ITT selbst übertragen, sondern das reine Prüfergebnis. Das setzt voraus, dass es sich um bekannte und vergleichbare Produkte handelt, bei denen Hersteller, Institut und derjenige, der die Daten zur Verfügung stellt, Hand in Hand arbeiten. In diesem Verfahren erhält das Institut eine hervorgehobene Rolle, da es Kriterien für die Übertragbarkeit bestimmt.
Cascading ITT: Die übertragene Erstprüfung (engl.: cascading ITT) wird auch „Systemhausmodell“ genannt: Hierbei lassen die Systemhäuser den ITT durchführen. Der Hersteller wird dann zum „Assembler“ (übersetzt könnte man sagen: Zusammenbauer, Zusammensetzer, Umsetzer) und verarbeitet die Produkte entsprechend einer Systembeschreibung. Für diesen Fall muss ein Vertrag, eine Lizenz oder eine schriftliche Vereinbarung zwischen Systemhaus und Hersteller bestehen, um die Verantwortung und die damit verbundenen Haftungsfragen zu klären. Das Systemhaus übernimmt die Verantwortung für den ITT, das Produkt kann dann anschließend vom Hersteller „zusammengesetzt" werden. Die Haftung des Systemhauses ist in diesem Falle hoch, da es sich hier in erster Linie um privatrechtliche Vereinbarungen handelt und mögliche falsche bzw. unzulängliche Beschreibungen durchaus zu Schäden führen können.»
Werkseigene Produktionskontrolle
Eine werkseigene Produktionskontrolle (WPK) des Fensterherstellers ist als Grundvoraussetzung des CE-Zeichens zwingend vorgeschrieben. Darin werden die eingesetzten Materialien der einzelnen Fertigungsschritte, wie z.B. Profile, Dichtungen, Beschläge, Schrauben bis zur fachgerechten Verpackung und Lagerung überprüft. Durch die WPK kann der Hersteller die Konformität (Übereinstimmung) seiner Produkte mit den Anforderungen der Produktnorm bewerten. Dazu hat jeder Fensterhersteller eigenverantwortlich entsprechende Verfahrens- und Prüfanweisungen zu erstellen und auch den entsprechenden Zeitrahmen festzulegen. Eine Reihe von Betrieben haben durch besondere Zertifizierungen z. B. ISO 9000 zertifizierte Betriebe, RAL-Gütezeichen-Betriebe, Betriebe mit dem HKH-Qualifizierungszeichen oder dem HKH-RAL-Kooperationszeichen ein solches Kontrollsystem bereits installiert. Auch sonstige Betriebe mit sehr guter innerer Organisation und Dokumentation müssen wohl keinen Mehraufwand scheuen. Und daraus kann man ableiten: Die WPK bietet die Chance, Abläufe und Verantwortlichkeiten im Betrieb zu durchdenken und weiter zu optimieren.
Komponenten einer WPK sind u.a.: Betriebsbeschreibung, Darstellung des Fenstersystems, Beschreibung der Werkstoffe, Materialien, Zukaufteile, Verfahrensbeschreibung, Arbeits- und Prüfanweisungen und das Vorhandensein notwendiger Prüfmittel. Der Hersteller muss über geeignetes Fachpersonal, Einrichtungen und Geräte verfügen. Er hat für jede Produktionsstätte eine verantwortliche Person zu benennen. Unterstützung zur WPK-Einrichtung ist bei den Instituten und Unternehmen, die bei der Einführung des CE-Zeichens helfen, vielfältig vorhanden und abzurufen.
Erklärung und Kennzeichnung
Wenn die Übereinstimmung bei der WPK und auch beim ITT nachgewiesen ist, muss der Hersteller die Konformitätserklärung ausstellen. Diese zeigt an, das ein Produkt der harmonisierten Produktnorm entspricht. Die Erklärung wird beim Hersteller verwahrt und nur auf Anforderung an Behörden von EU-Mitgliedsstaaten ausgehändigt. Inhalte dieser Erklärung sind u. a. die Produktbeschreibung/Einsatzbereich und Angaben zum Unterzeichner.
Die CE-Kennzeichnung im Rahmen der DIN EN 14351-1 wird vom Fenster- und Türenhersteller eigenverantwortlich vorgenommen und wird weder vergeben oder überwacht. Das CE-Zeichen kann entweder am Produkt, auf der Verpackung, auf den begleitenden Handelspapieren oder technischen Veröffentlichungen oder auch auf einem Schild am Produkt angebracht werden. Eigenschaften, die nur der Herstellererklärung unterliegen, werden auf den Begleitpapieren angegeben. Für Eigenschaften, die einer Zertifizierung durch eine notifizierte Stelle unterliegen, ist die sichtbare, lesbare und dauerhafte Anbringung am Produkt notwendig.
Wer unterstützt am besten?
Die meisten Fensterbauer werden die Cascading ITT benutzen, aber hier gibt es große Unterschiede bei den Modellen. Jeder Fensterbauer hat seine eigene Struktur, zu der wiederum ein bestimmtes System am besten passt. Seriös sollten die Systeme alle sein (hier hilft auch der Blick in das Kleingedruckte der Vertragsdetails), es gibt aber dennoch Prüfsteine, an denen Sie am ehesten herausfiltern können, welches System am besten zu Ihnen passt:
- Wie valide sind die Prüfzeugnisse?
- Wie ist die Qualität der Kunden-LieferantenBeziehung zu beurteilen?
- Wie umfangreich ist die angebotene Systemlösung (Umfang der mandatierten/nichtmandatierten Eigenschaften) und gibt es eine fachliche Begleitung?
- Wie konstruktionsverwandt sind die eigenen Fensterprofile in Bezug auf das System?
- Wie hoch sind langfristig die direkten und die versteckten Kosten der Lösung (z. B. wenn die Konstruktion vom ITT abweicht)?
- Ist die WPK enthalten? Ist eine ggf. kostenpflichtige Zertifizierung notwendig?
- Gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, Qualität zu zertifizieren und zu welchen Konditionen?
Der ein oder andere etwas größere Fensterbauer wird sich aber auch fragen, ob nicht vielleicht aus marktpolitischen Gründen ganz eigene Prüfzeugnisse besser sind, als auf vorhandene zurückzugreifen. Dann muss er noch tiefer einsteigen in die CE-Welt und einen eigenen ITT durch eine anerkannte (notifizierte) Prüfstelle durchlaufen.
Countdown verschoben?
Es gibt Überlegungen seitens der EU, die Koexistenzphase doch noch um ein Jahr zu verlängern. Grund dafür sind Einwände anderer Länder wie Frankreich, die einen Aufschub erreichen wollen, damit den kleineren und mittleren Betrieben noch etwas mehr Zeit für die Umsetzung bleibt. (Lesen Sie dazu auch unser GLASWELTGespräch mit ift-Leiter Ulrich Sieberath auf S. 7 und unseren Gastkommentar auf S. 61.) Dennoch gilt: Ein Aufschub würde erst sehr kurzfristig verkündet werden und aufgeschoben ist bekanntlich nicht aufgehoben. Umsetzen muss man die Richtlinie auf jeden Fall – also packen Sie es an!—
Daniel Mund
Weiterführende Links
Bitte beachten Sie auch unsere Angaben der Internet-Adressen ab Seite 34.
https://www.tmp-online.de/downloads/derwegzumcezeichen.ppt => Kompakte PP-Präsentation „Der Weg zum CE-Zeichen“
http://www.khries.de/forum => Lebendiges Forum mit Sachverständigen und Fachleuten aus der Branche.
http://www.bhkh.de/technik/fachartikel/ => hier findet man Beiträge zum Thema.
http://www.dibt.de => Im deutschen Institut für Bautechnik findet man eine Liste der notifizierten Prüfstellen.
https://www.glaswelt.de/ => Im Downloadbereich (Service> Downloads) gibt es häufig gestellte Fragen und Antworten zur CE-Kennzeichnung (auch auf https://window.de/ downloadbar) und ein Merkblatt von der Fachgruppe Fenstersysteme im Pro-K „Der Weg zum CE-Zeichen“
Glossar — Hier wird die CE-Fachsprache kurz übersetzt
CE: Die Buchstaben stehen entweder für franz. Communauté Européenne = „Europäische Gemeinschaft“ oder Conformité Européenne = „Übereinstimmung mit EU-Richtlinien“
BPR: 1988 hat der EU-Rat die „Bauproduktenrichtlinie 89/106/EW“ erlassen. Auf deren Basis können Bauprodukte in den Verkehr gebracht und frei gehandelt werden.
Leitpapier M: Leitpapiere sind zunächst Grundlagen für die praktische Umsetzung der BPR. Das Leitpapier M mit dem Titel „Konformitätsbewertung unter der BPR – Erstprüfung und werkseigene Produktionskontrolle“ bewertet somit die Konformität in den Bereichen Erstprüfung und WPK.
ITT: englisch: Initial Typ Tests. Deutsch: Erst-Typprüfung. Diese Prüfung ist die Ermittlung der Produkteigenschaften nach einer harmonisierten europäischen Produktnorm, an repräsentativen Prüfkörpern durch Messung, Berechnung oder andere Verfahren, die in der Produktnorm beschrieben sind.
Shared ITT: = gemeinsame Erstprüfung – auch Partnermodell genannt. Ein Hersteller erhält die ITT-Ergebnisse von jemand anderem (z. B. von einem anderen Hersteller, einem Zulieferer, etc.) Es wird nur das reine Prüfergebnis übertragen, nicht das ITT.
Cascading ITT: Die übertragene Erstprüfung (engl.: cascading ITT) wird auch „Systemhausmodell“ genannt:
Konformitätserklärung: Zeigt an, das der Produktnorm entsprochen wird.
Konformitätskennzeichnung: Das CE-Zeichen.
npd: Sind einzelne Eigenschaften eines Fensters oder einer Haustür nicht bekannt, so sind diese im CE-Zeichen mit „npd“ zu kennzeichnen (no performance determined = keine Leistung festgestellt).
WPK: Die werkseigene Produktionskontrolle (die englische Abkürzung lautet FPC = Factory produktion control). EN 14351-1: Diese Produktnorm normiert Leistungseigenschaften für „Fenster und Außentüren ohne Eigenschaften bezüglich Feuerschutz und Rauchdichtigkeit“.notified body: Im ITT werden die relevanten Eigenschaften für jeden Fenstertyp durch die amtlich zugelassene, neutrale Prüfstelle („Notified Body“) durchgeführt. Das DIBt führt ein Verzeichnis über die nach dem Bauproduktengesetz und den Landesbauordnungen anerkannten Prüf-, Überwachungs und Zertifizierungsstellen.