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Im Interview mit Stephan Schmidt

“Wer kann alles prüfen lassen?“

Glaswelt – Herr Schmidt, zuletzt war zu hören, das Prüfinstitut Velbert (PIV) soll ausgebaut werden. Was ist da dran und können Sie ein paar Eckdaten nennen?

Stephan Schmidt – Dies ist korrekt, es ist eine bauliche Erweiterung des Prüfinstituts Schlösser und Beschläge Velbert geplant. Vorgesehen sind 200 m² zusätzliche Bürofläche. Diese Maßnahme wird aus eigenen Mitteln finanziert und soll pünktlich zum 40. Jubiläum des PIV in 2018 abgeschlossen sein. Zudem werden in 2017 circa 200 000 Euro in Prüfeinrichtungen investiert.

Glaswelt – Jetzt der Ausbau, insgesamt vier neue Mitarbeiter in den letzten Monaten eingestellt – an Aufträgen scheint es nicht zu mangeln. Wie steht das Institut denn wirtschaftlich da? Wie ist die Auslastung?

Schmidt – Die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e. V., zu der das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert gehört, konnte für das Jahr 2016 Gesamteinnahmen von über 1,4 Mio. Euro verzeichnen. Für das laufende Geschäftsjahr möchte die Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge das Umsatzziel von 1,5 Mio. Euro erreichen. Wirtschaftlich sieht es aber schon seit Jahren gut aus. Denn bereits seit 2002 hat die Gütegemeinschaft ihren Umsatz kontinuierlich steigern können, sodass sich dieser bei Erreichen des Umsatzziels von 2017 auf das 2,5-Fache erhöht hat. Die Auslastung liegt derzeit bei über 100 Prozent. Dies führt leider zu Wartezeiten. Wir arbeiten derzeit aber daran und werden diese wieder abbauen.

Glaswelt – Welche Leistungen kann das PIV erbringen, sprich welche Prüfungen sind möglich?

Schmidt – Das Prüfinstitut nimmt neben mechanischen Produktprüfungen an Schlössern und Beschlägen sowie an Fenstern und Türen auch Prüfungen der Mechatronik vor. So prüft, zertifiziert und überwacht das PIV seit über 35 Jahren Schlösser, Beschläge, Fenster und Türen. Zu den Prüfbereichen zählen Einbruchhemmung, Bänderprüfung, Schlossprüfung, Fenstergriffprüfung, Korrosionsprüfung, Prüfung der Mechatronik, Schließzylinderprüfung, Schutzartprüfung, Klimaprüfung, Prüfung von Fenstern, Türen und Fassaden, Paniktür- und Notausgangsverschlussprüfung, Fensterbeschlägeprüfung sowie Materialprüfung.Das Institut arbeitet zudem in den nationalen und internationalen Normungsgremien dieser Produktgruppen mit. Durch die Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 werden die Prüfergebnisse weltweit akzeptiert. Weiterhin verfügt das PIV mit PIV CERT über eine Produktzertifizierungsstelle gemäß DIN EN ISO/IEC 17065, ist anerkannte Überwachungs- und Zertifizierungsstelle nach der Landesbauordnung NRW, notifizierte Prüf- und Zertifizierungsstelle nach der Bauproduktenverordnung und anerkannte Prüfstelle für DIN CERTCO. Dabei ist es besonders wichtig, dass ein Institut über die Anerkennungen nach Landesbauordnung und Bauprodukteverordnung verfügt. Dazu müssen die strengen Regeln der Normen DIN ISO 17025 (Laborzertifizierung) bzw DIN EN 17065 (Produktzertifizierung) eingehalten werden. Diese Anerkennungen haben in Deutschland nur einige Institute.

Glaswelt – Wer lässt denn alles bei Ihnen prüfen? Wer kann alles prüfen lassen? Nur Mitglieder im Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie oder steht das Institut jedermann offen?

Schmidt – Das Prüfinstitut Schlösser und Beschläge Velbert gehört zur rechtlich selbstständigen Gütegemeinschaft Schlösser und Beschläge e.V. und ist damit vom Fachverband Schloss- und Beschlagindustrie unabhängig. Auch wenn viele Verbandsmitglieder ihre Produkte im PIV prüfen lassen, können selbstverständlich auch andere Unternehmen die Leistungen des Instituts in Anspruch nehmen.

Glaswelt – Wenn das Geschäft so brummt, könnte es ja passieren, dass Sie an weitere Vergrößerungen denken müssen. Die sind aber am derzeitigen Standort eher nicht möglich. Gibt es Umzugspläne für eine erfolgreiche Zukunft?

Schmidt – Der Ausbau schafft Raum für fünf weitere Arbeitsplätze. Zudem kann dann der alte Bürotrakt ersetzt werden. Insgesamt ist der Ausbau eine mittelfristige Planung für drei bis fünf Jahre. Sollte eine deutliche Erweiterung darüber hinaus nötig sein, gibt es zwei Möglichkeiten: Die Erweiterung lässt sich am Standort realisieren oder es gibt einen zweiten Standort mit der Option eines Komplettumzuges. Wir nennen diese Planung „PIV 2025“.—

Die Fragen stellte Fachredakteur Camillo Kluge.

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