Im Rahmen des Neubezugs eines Bürogebäudes war ein Innenausbauer beauftragt worden, 110 Brandschutztüreinheiten zu fertigen und zu montieren. Die Lieferung der zugehörigen Brandschutzgläser und deren Verglasung erfolgte durch einen Subunternehmer. Einige Zeit später traten zuerst an vier Scheiben dieser Brandschutztüren Glasbrüche auf. Und innerhalb von sechs Monaten kamen dann weitere 13 gesprungene Glasscheiben hinzu. Die Türelemente bestehen aus einem Gehflügel, einem Festflügel und zwei Seitenteilen (). Die Glasgrößen der Türverglasungen betragen im Erdgeschoss des Gebäudes 96,0 x 212,0 cm und in den Etagen 71,5 x 218,8 cm. Alle 17 gesprungenen Scheiben befinden sich jeweils in den Türelementen. Die Brandschutzgläser sind immer an den Unterkanten mit dem Ursprung im Bereich der Verklotzung gesprungen (). Der Gutachter sollte nun die Schäden untersuchen, die Ursache für die Glasbrüche klären sowie Möglichkeiten aufzeigen, wie der Schaden behoben werden könne.
Stichprobenweise wurden deshalb an drei der gesprungenen Glasscheiben die Glashalteleisten an den Türen abgenommen. Hierbei zeigte sich, dass alle Scheiben mit ihren Unterkanten nur punktuell auf den Klötzen aufstehen, da die Klötze schräg in den Glasfalz eingelegt wurden (). Die gesprungenen Einzelscheiben der Brandschutzverglasungen haben sich punktuell in die Holzklötze eingedrückt.
Die Ursache der Glassprünge
Auf dem lässt sich deutlich erkennen, dass die Klötze beim Verglasen nicht fachgerecht in die Rahmen eingesetzt wurden. Diese liegen alle schräg im Glasfalz. Dadurch verkleinert sich die Auflagefläche für die Glasscheiben deutlich. Die Glasunterkanten stehen deshalb nur teilweise und nicht ganzflächig über die gesamte Breite auf den Klötzen auf.
Als Folge haben sich die Scheiben punktuell in die Holzklötze eingedrückt (, roter Kreis) und es kam zu einer Überlastung der Glaskante, was wiederum in letzter Konsequenz zum Bruch der Scheiben führte.
Die gesprungenen Glasscheiben müssen ausgetauscht und die neuen Glasscheiben müssen entsprechend den Regel der Technik verglast und verklotzt werden.
Details dazu findet der Verarbeiter z.B. in der „Technischen Richtlinie des Glaserhandwerks Nr. 3 Klotzung von Verglasungseinheiten“ sowie in dem Merkheft „Die Klotzfibel, Grundlagen für eine fachgerechte Verglasung“ der Roto Gluske-BVK GmbH, Wuppertal.
Alle noch nicht gesprungenen Glasscheiben sollten vorsorglich den Regeln der Technik entsprechend neu nachverklotzt werden. Wenn möglich sollten hierbei sogenannte Schwerlastklötze mit einer elastischen Klotzoberfläche verwandt werden. Generell ist bei der Verklotzung von Brandschutzgläsern jedoch darauf zu achten, dass nur die im Zulassungsbescheid der Brandschutzverglasung genannten Hilfs- und Verglasungsstoffe eingebaut werden dürfen. Das gilt auch für die verwendeten Verklotzungsprodukte.
Die Einschätzung des Gutachters
In diesem Fall wurde durch die unsachgemäße Verklotzung gegen grundlegende Anforderungen der Verglasungstechnik verstoßen. Denn das Glasgewicht soll und muss über die gesamte Breite der Klötze ganzflächig auf diese übertragen werden.
Entweder lag die Ursache für die unsachgemäße Verglasung am unsauberen Arbeiten oder an der Unwissenheit des Verglasenden. Nur so ist der vorliegende Verglasungsfehler bei den Brandschutztüren zu erklären. Und dies hat dann eben zu einer ungewollten „Punktlandung“ auf den Klötzen geführt. —
Der Autor
Dipl.-Ing. Wolf-Dietrich Chmieleck ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Glastechnik.
IGA Institut für Glas-Anwendung
Tel. (0 23 02) 7 53 83