Eine begehbare und rutschhemmende Verglasung muss dauerhaft durch Personen belastbar sein. In der Regel besteht der Aufbau solcher Anwendungen aus einer Verbundglaseinheit mit drei Einzelscheiben aus Float, vorgespanntem oder teilvorgespanntem Glas. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten des Aufbaus, die jedoch alle durch Prüfung den statischen Sicherheitsnachweis erbringen müssen – denn im Falle eines Glasbruchs muss die Resttragfähigkeit gewährleistet sein.
Glasaufbau: Die oben liegende Scheibe dient als Verschleißschicht – hier empfiehlt sich ein teilvorgespanntes Glas (TVG) oder ein ESG. Handelt es sich um einen öffentlich zugänglichen Bereich muss diese Scheibe – selbst bei Nässe – die Rutschsicherheit (nach DIN 51130) gewährleisten. Diese Rutschhemmung bietet zudem nachhaltigen Schutz vor Kratzern und Flecken.
An Bodenbeläge in gewerblichen Arbeitsräumen mit erhöhter Rutschgefahr sowie durch Nässe belastete Bereiche werden erhöhte Anforderungen in puncto Rutschsicherheit gestellt. Der Grad der Rutschhemmung ist in 5 Klassen unterteilt – von R 9 bis R 13. Je höher die Klasse, desto effektiver die Rutschhemmung. Relevant ist für begehbare Verglasungen meist R 9: Innenbodenbeläge in allgemeinen Bereichen (z.B. Büros) sowie R 11: Ladeneingänge und Treppen (außen).
So wird Glas rutschsicher
Rutschhemmende Eigenschaften erhält begehbares Glas durch unterschiedliche Techniken:
- Keramischer Siebdruck mit geometrischer Anordnung, z.B. in Form von Punkten oder Quadraten. Hier wird die Deckscheibe im Siebdruckverfahren mit einer Spezialfarbe bedruckt, die eine Körnung enthält. Die bedruckten Bereiche ähneln der Haptik von Schleifpapier. Varianten in transluzent (Ätzton) oder grau sind möglich.
- Säuregeätzte Verglasung: Die Deckscheibe erhält ihre rutschhemmenden Eigenschaften direkt über ihre Oberfläche – anschließend muss die Scheibe lediglich zugeschnitten und vorgespannt werden. Eine weitere Veredlung ist nicht notwendig.
- Lasergraviertes Glas: In die Deckscheibe wird per Laser ein Motiv eingebrannt, das eine raue Haptik erzeugt. Hier sind der grafischen Gestaltung kaum Grenzen gesetzt: Logos, Texte, Grafiken lassen sich einbringen.
Je höher die gewünschte Rutschhemmungsklasse, desto rauer ist in der Regel auch die Oberfläche, bzw. desto großflächiger der Bedruckungsgrad der Fläche. Eine begehbare Verglasung für Privaträume braucht nicht mit rutschhemmenden Eigenschaften versehen sein.
Anwendungstipps
Bei der Planung und dem Einsatz von begehbaren Gläsern sollten der Verarbeiter und der Monteur immer darauf achten, dass die zwei- oder vierseitige Lagerung der begehbaren Verglasung in linienförmiger Ausrichtung liegt.
Die Scheiben sind auf einer ebenen und biegesteifen Unterkonstruktion zu verlegen und sollten allseitig auf einem 60 bis 70 Shore A hartem Auflagematerial verglast werden. Die Glasauflage sollte etwa 30 mm betragen, wobei ein Kontakt von Glas-Glas oder Glas-Metall unzulässig ist. Es empfehlen sich geschliffene Glaskanten (andere Kantenbearbeitungen sind möglich).
Bestellt der Bearbeiter z.B. Treppengläser sollte er grundsätzlich die Glasoberflächen mit einer rutschhemmenden Oberfläche gemäß Arbeitsstättenverordnung anfordern.
Sind Treppenstufen zweiseitig gelagert, ist es notwendig die Lagerung im Einzelfall zu bemessen. Die Reststandsicherheit muss durch Bauteilversuche nachgeweisen werden. —
Zertifizierte Gläser
Das bei Interpane Hildesheim hergestellte begehbare Sicherheitsglas „ipasafe S“ ist für die gängigen Rutschhemmungsklassen zertifiziert.
Das Sicherheitsglas ist mit unterschiedlichen Oberflächen, Farbgebungen und Opazitäten in zahlreichen Varianten erhältlich. Alle sichtbaren Glaskanten werden bedarfsgerecht veredelt, z. B. hochglänzend poliert bzw. matt oder transparent geschliffen.
Die erhältlichen Standard-Glasdicken liegen zwischen 28 und 47 mm. Der Hersteller liefert maßgefertigte Abmessungen bis 1500 mm x 2500 mm. Auch vom rechten Winkel abweichende Formen sind lieferbar.
Falls vom Normfall abweichende Konstruktionen gefordert sind, unterstützt Interpane die Verarbeiter/Planer bei der Einholung der „Zustimmung im Einzelfall“ beim zuständigen Bauamt. Hierfür stehen alle notwendigen Antragsunterlagen bereit.