Die Schalldämmung von Isoliergläsern wird im Labor gemäß DIN EN ISO 10140-2 geprüft. Im Rahmen der Prüfung werden die Schalldämmwerte R für Terzbänder im Frequenzbereich 50 Hz bis 5000 Hz ermittelt. Als Prüf-Ergebnis wird das bewertete Schalldämmmaß Rw nach DIN EN ISO 717-1 errechnet. Dazu werden die einzelnen Schalldämmwerte von 100–3150 Hz anhand einer Bezugskurve bewertet. Die Angabe des Schalldämmmaßes RW erfolgt als Einzahlwert in Dezibel (dB).
Um diese stark vereinfachte Einzahlangabe für verschiedene Lärmbereiche besser handhabbar zu machen, wurden die Spektrum-Anpassungswerte C und Ctr eingeführt, die unterschiedliche Anwendungsfälle abbilden können. Die Darstellung erfolgt in der Form Rw (C;Ctr).
Die Prüfungen von Gläsern im Labor werden i.d.R. in einem standardisierten Normformat von 1,23 m × 1,48 m (Seitenverhältnis ca. 1,2) durchgeführt. Dies ermöglicht eine Vergleichbarkeit von verschiedener Gläser. DIN EN 14351-1 gibt zur Ermittlung des Schallschutzes von Fenstern Extrapolationsregeln vor. Diese Regeln ermöglichen es, unter Verwendung von Korrekturwerten die Flächen von geprüften Fenstern zu ändern. Veränderungen der Seitenverhältnisse bleiben jedoch unberücksichtigt.
Wo kann es bei Schallschutzglas für Handwerker Probleme geben?
Gerade im Fassadenbau werden oft Gläser mit einem im Vergleich zum Normformat wesentlich höherem Seitenverhältnis eingesetzt. Die Prüferfahrung des PfB zeigt hier deutliche Einbußen in der Schalldämmung auf. Besonders betroffen sind hochschalldämmende Verglasungen mit VSG-Scheiben. Leider existiert kein Standardinstrument, um Korrekturwerte für eine Vielzahl von Glasformaten zuverlässig abschätzen zu können.
In Vorbereitung einer Schallschutzprüfung für Bauvorhaben mit vorgegebenen zu erreichenden Schalldämmwerten steht der Fassadenbauer nun vor einem Dilemma. Ziel ist es, eine Verglasung auszuwählen, mit der das Fassadenelement den vorgegebenen Schallschutz erreicht, und gleichzeitig nicht überdimensioniert ist, um die Kosten gering zu haltenn.
Eine Möglichkeit ist, eine große Glas-Auswahl für die Prüfung bereitzustellen und der Reihe nach in Kombination mit dem Element zu prüfen. Dieser Methode erfordert Zeit, Logistik und Kosten.
Eine zweite Möglichkeit ist, „auf Nummer Sicher zu gehen“ und eine geringe Auswahl an sehr leistungsfähigen Gläsern zu verwenden. Hierbei besteht jedoch die Gefahr, dass ein viel zu teures Produkt verwendet wird.
Durch passgenaue Prüfungen konnten Kunden des PfB ihre Kosten für Verglasungen teilweise um bis zu 50 % verringern. Zudem gibt es trotz allem keine Garantie dafür, dass die ausgewählten Verglasungen eine ausreichende Schalldämmung aufweisen. Im schlimmsten Fall ist dann eine Nachprüfung notwendig, die wieder einen erheblichen Aufwand darstellt.
Um ein Gefühl zu vermitteln, welche Abweichungen zustande kommen können, soll folgendes Beispiel aus der PfB-Prüferfahrung dienen: Die Anforderung an die Luftschalldämmung des geprüften Fassadenelementes lag bei RW = 47 dB. Die Maße der 3-fach-Isoliergläser betrugen ca. 0,48 m × 2,88 m (B × H) und wiesen somit ein Seitenverhältnis von 6 auf. Die Schalldämmung der Verglasung im Normformat war mit RW = 50 dB angegeben. Um die reale Schalldämmung der Verglasung zu bestimmen, wurde sie als Einzelteil geprüft. Hierbei konnte ein Ergebnis von RW = 43 dB erreicht werden. Dies entspricht einer Differenz von 7 dB zur Herstellerangabe.
So lassen sich Kosten gering halten
Um solche Probleme zu umgehen, empfiehlt das PfB bereits im Vorfeld, Prüfungen an Verglasungen zur Ermittlung der tatsächlichen Schalldämmung durchzuführen, um Planungs- und Prüfungsschritte zu vereinfachen. Dies dient auch dazu, bereits bei der Angebotskalkulation weniger Unwägbarkeiten einplanen zu müssen.
Mit den flexiblen Prüfständen des PfB lassen sich alle gewünschten Formate schnell und einfach prüfen. Fragen zur Probekörperauswahl und Prüfprogrammen können mit dem PfB im Vorfeld abgeklärt werden.