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ift-Brandschutzforum 2021 begeistert 240 Online-Teilnehmer

 Im Zentrum des ift-Brandschutzforums 2021 stand die intensive Analyse, wie Feuer- und Rauchschutzelemente in Deutschland, EU und UK geprüft, zertifiziert und deklariert werden müssen – unverzichtbar für die effiziente Organisation des „Vorschriften-Puzzle“. Ein alternativer Weg zum CE-Zeichen über eine „ETA (European Technical Assessment)“ bzw. „EAD (European Assessment Document)“ fand dabei großes Interesse.

Auch das neue deutsche Zulassungsverfahren „Z‑6.200-xxxx“ basiert auf europäischen Prüfprogrammen und bringt Vereinfachungen für die notwendigen Dokumente (abZ bzw. abG). Dr. Hannes Grobes Vortrag (Alfred-Wegner-Institut) war daher eine willkommene Abwechslung. Er gab nicht nur einen Einblick in das sehr interessante Innenleben einer Polarexpedition, sondern machte den Ernst des Klimawandels sehr deutlich. Damit spornte er die Teilnehmer an, mit effizienten Bauprodukten einen Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen zu leisten. 

Wurde beim ift-Brandschutzforum auch das Brandverhalten ungeeigneter Baustoffe beleuchtet?

Ja. Einen festen Platz beim ift-Brandschutzforum hat auch das Brandverhalten, denn der Einsatz ungeeigneter Baustoffe ist oft der Beginn verheerender Brände. Dr.-Ing. Odette Moarcas (ift Rosenheim) berichtete deshalb über die aktuellen Anforderungen und Nachweise von „Schwerentflammbarkeit, Schwelen und Glimmverhalten“ in Europa und Deutschland.

Die Prüfung und Bewertung von Schwelen und Glimmen sind in Deutschland und in der EU unterschiedlich. National wird im Brandschacht/Brennkasten nach DIN 4102-1 und in der EU im Ofen oder SBI-Prüfstand gemäß EN 1182, EN 1716 und EN 13823 geprüft.

Auch bei der Klassifizierung gibt es Unterschiede (in D B1/B2/B3 und in der EU B/C/D/E/F). Daher sind die Prüfergebnisse nicht direkt miteinander vergleichbar. Insbesondere das Glimmverhalten ist in den EU-Normen nicht enthalten und muss für Deutschland nach nationalen Regeln geprüft werden.

Aktuelle Untersuchungen im ift Rosenheim haben gezeigt, dass Baustoffe (insbesondere Dämmstoffe und Verbundmaterialien mit Dämmstoffen) auch nach Löschung der Prüfflamme weiter schwelen können und sich nach 60 bis 70 Minuten entzünden können. Deshalb sollten bei der Prüfung nach EN 16733 für nichtbrennbare bzw. schwerentflammbare Baustoffe auch das Schwelen/Glimmen geprüft und im Prüfzeugnis dokumentiert werden, dass keine Neigung zum kontinuierlichen Schwelen vorhanden ist.

Welchen Stellenwert haben Beschläge für den Brandschutz?

Brandschutzbeschläge haben einen großen Einfluss auf den Feuerwiderstand. Deren Austauschbarkeit ist wichtig für den Einsatz in Bauprojekten. Deshalb informierte Dr. Gerhard Wackerbauer (ift Rosenheim) in Vertretung von Dipl.-Ing. Erich Muders, wie Hersteller mit einem Hardware-Performance-Sheet (HPS) auch unter den neuen Regeln der MVV TB den praktischen Einsatz vereinfachen können.

Brandschutzwände- und Türen im Militaermuseum Dresden

Vetrotech Saint-Gobain / Fotograf: Christoph Seelbach

Brandschutzwände- und Türen im Militaermuseum Dresden

Auch wenn es bei manchen EU-Normen unerheblich ist, an welcher Türart und für welche Dauer geprüft wurde, sind detaillierte Angaben zu Konstruktion, Probekörper und die exakte Prüfdauer für die Aufnahme in die Berichte zu den erweiterten Anwendungsbereichen (EXAP) relevant. Denn diese sind die Basis für ein aussagekräftiges HPS. Das HPS ermöglicht die Vergleichbarkeit von Prüfergebnissen und damit die einfache Austauschbarkeit und Verwendung von Baubeschlägen in unterschiedlichen Türarten sowie Klassifizierungszeiten.

Das HPS einer erfahrenen Zertifizierungsstelle bietet darüber hinaus den Vorteil, dass die Prüfergebnisse verfügbar sind, ohne dass die kompletten Prüfberichte veröffentlicht werden müssen. Allerdings gibt es Baubeschläge (Einsteckschlösser, Türschließer, Federbänder, Drückergarnituren), für die es keine EU-Regeln (hEN oder EAD) gibt. Für diese ist ein nationales Übereinstimmungszertifikat (ÜZ) notwendig.

Für Sonderbeschläge (nicht geregelte Baubeschläge) muss in Deutschland nun anstatt einem abP (allg. bauaufsichtliches Prüfzeugnis) eine abZ (allg. bauaufsichtliche Zulassung) beantragt werden. Für alle Zulassungsprozesse ist die frühzeitige Einbindung einer notifizierten Stelle wichtig, die über eine sehr gute Kenntnis der umfangreichen Normenwerke, Prüferfahrungen sowie einen engen Austausch mit einer Prüfstelle verfügt.

Die Organisatoren des ift freuen sich, wenn das ift-Brandschutzforum 2022 wieder als Präsenz-Veranstaltung durchgeführt werden kann.