Bereits in der Vergangenheit waren absturzsichernde Verglasungen mit dem Uniquin System möglich. Für diese Art von Verglasungen müssen grundsätzlich baurechtliche Verwendbarkeitsnachweise erbracht werden.
Nun hat Dorma-Glas, ein Partner im Flachglas MarkenKreis, das Spektrum der Möglichkeiten sogar erweitert, denn nun liegt auch ein entsprechendes allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis für Absturzsicherungen bis 3300 mm vor.
Festverglasungen bis 3300 mm Bauhöhe
Je nach Glasaufbau (Zusammensetzung von VSG), Glasabmessung (Höhe und Breite) und abhängig von der Lagerung der Verglasungen in Uniquin Festteilen (2-, 3- oder 4-seitig) können nun absturzsichernde Lösungen bis zu einer Bauhöhe von 3300 mm realisiert werden. Für sämtliche mögliche Baugrößen liegen Erweiterungen zum entsprechenden allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis P-2021-3023 vor.
Das Prüfzeugnis mit den Ergänzungen vom 16.09.2022 stellt Dorma-Glas auf Anfrage gerne zur Verfügung.