Höhe der Maut nach technisch zulässiger Gesamtmasse
Wurde bisher das zulässige Gesamtgewicht herangezogen, ist seit dem 1. Dezember 2023 die technisch zulässige Gesamtmasse von Zugmaschine plus Anhänger maßgeblich. Diese Gesamtmasse findet man in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter der Ziffer F1.
Durch die Kennziffer kann es sein, dass Lkw nun in eine höhere Gewichtsklasse fallen als bisher. Tipp: Unbedingt nachprüfen, ob die Angaben im Toll-Collect-Portal noch stimmen!
Höhe der Maut nach Anzahl der Achsen
Bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 18 Tonnen spielt die Anzahl der Achsen keine Rolle. Ab einem Gewicht von 18 Tonnen unterscheidet Toll Collect zwischen den Kategorien "bis zu 3 Achsen", "4 Achsen" und - seit dem 1. Dezember 2023 – „5 oder mehr Achsen".
Höhe der Maut nach Emissionsklasse
Seit dem 1. Dezember 2023 stuft Toll Collect Lkw in fünf Emissionsklassen ein, um nach CO2-Ausstoß zu differenzieren. Die sogenannte CO2-Maut ist ein Aufschlag auf die bisherige Lkw-Maut. Sie wird auf Basis des spezifischen Kohlendioxid-Ausstoßes des Lkw berechnet. Dieser Aufschlag beträgt 200 Euro pro Tonne CO2. Die Folge ist, dass Lkw künftig in eine der fünf Emissionsklassen fallen:
Klasse 1: Hier werden automatisch alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor bis Abgasnorm Euro V einsortiert.
Es ist die schlechteste Klasse mit den höchsten Kosten für CO2-Emissionen. Fahrzeuge ab Baujahr 7/2019 können auf Antrag besser als Klasse 1 eingestuft werden. Klasse 2 + 3: Diese Emissionsklassen werden anhand der spezifischen CO2-Emissionen bei der Eingabe der Fahrzeugdaten im Toll-Collect-Portal.ermittelt. Hierzu müssen entsprechende Fahrzeugunterlagen hochgeladen werden. Sie gilt für Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro VI. Klasse 4: In diese Kategorie fallen emissionsarme Fahrzeuge, etwa erdgasbetriebene Lkw. Klasse 5: Hier werden emissionsfreie Fahrzeuge einsortiert, etwa E-Autos oder Wasserstoff-Autos. Sie sind bis 31. Dezember 2025 mautbefreit.
Wie hoch ist die Lkw-Maut für Transporter und kleine Lkw?
Ab 1. Juli 2024 fallen auch Lkw ab 3,5 Tonnen unter die Mautpflicht. Ihr Satz wird unter dem bisher geringsten Tarif liegen. Auch hier fallen alle Verbrenner bis Baujahr 2019 in Emissionsklasse 1 - unabhängig von der Abgasnorm. Je nach Abgasnorm - von Euro-Norm 1 (und schlechter) bis Euro-Norm VI - wird innerhalb dieser Emissionsklasse 1 noch einmal differenziert. Fahrzeuge mit Euro-Norm VI können mit entsprechenden Nachweisen, je nach spezifischem CO2-Ausstoß, in einer bessere und damit günstigere CO2-Klasse eingestuft werden.
Wer muss Lkw-Maut zahlen?
Bis zum 30. Juni 2024 gilt noch die Grenze von 7 Tonnen. Erst danach setzt die Mautpflicht ein. Ab dem 1. Juli 2024 müssen auch kleine Lkw, sogenannte Transporter, zwischen 3,5 und 7 Tonnen Lkw-Maut zahlen. Das heißt, auch Unternehmen mit kleinen Transportern wie Lieferdienste, Paketdienste, Speditionen fallen dann unter die Mautpflicht.
Ausnahmen von der Mautpflicht bis Ende 2025
Keine Regel ohne Ausnahme. Um von der Lkw-Maut befreit zu werden, müssen Unternehmen einige Voraussetzungen erfüllen.
Folgende Ausnahmen gelten - mit Nachweis:
Reine Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge und Lkw, die mit Wasserstoff oder Brennstoffzelle fahren sind mautbefreit bis Ende 2025. Ab 2026 zahlen sie nur 25 Prozent des Tarifs. Handwerksbetriebe sind aufgrund der EU-Eurovignetten-Richtlinie ebenfalls mautbefreit, wenn der Lkw nicht schwerer als 7,5 Tonnen ist.
Ebenfalls ausgenommen von einer Mautpflicht sind Camper und Wohnmobile, Not- und Rettungsdienste sowie Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge, Fahrzeuge des Zivil- und Katastrophenschutzes, Busse, Fahrzeuge für die Straßenreinigung und Winterdienst, Fahrzeuge von Schaustellern und Zirkussen, Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen, etwa Rotes Kreuz oder SOS-Kinderdorf.
Welche Ausnahmen gelten nicht mehr?
Erdgas-Fahrzeuge (CNG, NG oder LNG) waren bis Ende Dezember 2023 von der Mautpflicht ausgenommen. Mit der neuen Tarifstruktur zahlen auch sie einen separaten Mautsatz (Emissionsklasse 4), der die Faktoren Lärm und Infrastrukturkosten abdecken soll.
Fahrzeuge, die mit LPG (Liquefied Petroleum Gas) fahren waren und sind nicht von der Maut befreit.