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Das meint der Bundesverband Flachglas zur BauPVO

„Als Verband werden wir nicht zum Brechen geltender Gesetze auffordern“

Die GLASWELT befragte für ­ihre Leser den Bundesverband Flachglas nach seiner Position gegenüber der neuen Bauproduktenverordnung (BauPVO). Nachfolgend lesen Sie die Einschätzung von BF-Geschäftsführer Jochen Gröne­gräs zu dem Regelwerk:

Wer schon bisher das Thema CE-Kennzeichnung im Griff hatte, für den bedeutet die neue BauPVO – verkürzt gesagt – eigentlich hauptsächlich, dass er ein zusätzliches Dokument mit denselben Produktdaten erzeugen und diesem die Überschrift „Leistungserklärung“ geben muss. Außerdem müssen die Betriebe das Thema der Aufbewahrung und Rückverfolgbarkeit der abgegebenen Erklärungen und der Produktdaten lösen.

Im Wesentlichen sind diese Aufgaben heute mithilfe der EDV zu lösen. Die eigentliche Herausforderung besteht darin, jedem Glasaufbau die korrekten technischen Daten laut Produktnorm zuzuordnen. Man kann versuchen, das über Tabellen zu lösen; es drängt sich aber auf, eine Software zur Berechnung solcher Daten mit der betrieblichen Software zur Auftragsabwicklung zu verknüpfen.

Die Abgabe der Leistungserklärung wird in der Regel auf elektronischem Wege erfolgen.

Die Rechtsunsicherheit die hier noch besteht, wird sicher bald durch einen entsprechenden­ „delegierten Rechtsakt“ behoben.

Wir haben vielfach diskutiert, ob der Bundesverband Flachglas hier in irgendeiner Art zu einer Vereinheitlichung oder Zentralisierung beitragen kann oder sollte. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass der Markt das am besten regeln wird, zumal jeder Glasanbieter individuelle Anforderungen hat. Aktuell arbeiten alle EDV-Anbieter für ihre Kunden mit Hochdruck an entsprechenden Lösungen. Elektronische Dokumente dürfen dann auch nach Abgabe über das Internet nicht nachträglich änder- bzw. verfälschbar sein. Auch das sollte technisch lösbar sein.

Sofern nicht schon geschehen, sollte der Verarbeiter sich zuerst informieren, u.a. durch unseren neuen Leitfaden, den man auf der BF-Homepage kostenlos downloaden kann. Als nächsten Schritt muss der Glasunternehmer in Zusammenarbeit mit seinem Software-Partner eine passende Lösung für die eigene Firma definieren und umsetzen. Dabei sind auch einige unternehmerische Entscheidungen darüber zu treffen, wie man Teile der Verordnung umsetzt, die vielleicht nicht ganz eindeutig formuliert sind. Wir geben in unserem Leitfaden nach Kräften Interpretationshilfen für diese Fragen.

„Kleinere“ Anbieter werden häufig auf den Service der Lizenzgruppen zurückgreifen – allerdings können auch diese, wie der BF, nur grundsätzlich informieren. Die Umsetzung muss in jedem Betrieb einzeln erfolgen.Alle Anbieter sollten weiter damit rechnen, dass die Marktüberwachung zunehmend greift und dass die Überwacher eine geordnete Dokumentenlage werden sehen wollen. Die Fälle von Kontrollen auf der Autobahn werden in der Branche schon heiß diskutiert. Und Vorsicht: Die Überwacher können auch in den Betrieb kommen.

Wir sind gefragt worden, warum wir das bürokratische Monstrum der BauPVO nicht verhindern konnten oder auch, warum wir nicht dafür sorgen, dass sich die ganze Branche geschlossen nicht ­daran hält.

Als Verband werden wir selbstverständlich nicht zum Brechen geltender Gesetze auffordern. Und eine Verordnung, die unter dem Motto „Schutz des Endverbrauchers“ daherkommt, hält man heute politisch weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene auf. Im Übrigen geben wir uns ja als Branche viel Mühe – und das auch ganz erfolgreich – die hohe Bedeutung unserer transparenten Bauteile für die energetische Qualität von Gebäuden in den richtigen Kreisen herauszustellen.

Und wenn wir nach U-Wert, g-Wert und der Lichttransmission bestimmter Glasaufbauten gefragt werden, können wir schlecht antworten, das wüssten wir nicht so genau und es käme doch auch nicht so genau darauf an.

Tipp der Redaktion: Auf der Website des Bundesverbands Flachglas findet man das kostenlose „BF Merkblatt 014/2013“ zur Bauproduktenverordnung zum Download. Unter https://www.bundesverband-flachglas.de/ den Reiter links „Shop Downloads“ anklicken und dann den Reiter oben „Kostenlose Downloads“. Siehe auch Glasnews Seite 16.

Jochen Grönegräs

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