Schutztrennwände aus Glas sind derzeit sehr gefragt und ein wichtiges Geschäft für Glasbetriebe und als Thekenaufsätzen oder Abdeckungen wichtiger denn je. Krankenhäuser, Arztpraxen, Ladengeschäfte u.v.m. wollen damit ihre Mitarbeiter vor einer Tröpfcheninfektion mit Coronaviren schützen.
Solche Aufträge helfen den Betrieben, wegfallende Aufträge zu kompensieren. Dabei werben viele Betriebe mit Angeboten für diese Nies- oder Hustenschutzgläser – oft mit dem Begriff „Spuckschutz“. Doch hier ist Vorsicht geboten, dieser Name ist geschützt!
„Spuckschutz“ ist eine international geschützte Marke
In den letzten Tagen und Wochen haben vile österreichische Glasbetriebe, die mit dem Begriff „Spuckschutz“ geworben haben, ein Anwaltsschreiben auf Unterlassung, teilweise mit finanziellen Ansprüchen, erhalten. Hiuntergrund: Die Wortmarke „Spuckschutz“ ist geschützt.
Das österreichische Unternehmen Gyrcizka KG (www.g-design.at), das sich auf die Verarbeitung von Acrylglas und Kunststoff spezialisiert hat, hat sich die Marke Spuckschutz® (www.g-design.at/portfolio/spuckschutz) im Jahr 2002 beim Österreichischen Patentamt eintragen lassen. Und seit 2013 ist „Spuckschutz“ auch für Deutschland als Unionsmarke eingetragen.
Wie der Markeninhaber untersteicht, wolle er keine Betriebe vom Vertrieb von Schutzgläsern und Schutzwänden abzuhalten – zumal diese gegenwärtig zur Verlangsamung der Corona-Ausbreitung dringend nachgefragt werden. Allerdings müsse die unter Wahrung der Markenrechte erfolgen.
Betrieben, die Schutzwände vertreiben, ist dringend empfohlen, den Begriff „Spuckschutz“ in ihrer Werbung nicht zu verwenden,um markenrechtliche Probleme und teure Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Als alternative Begriffe bieten sich an: Hustenschutz, Niesschutz, Hygieneschutz, Spritzschutz, Virenschutz, Schutzglas, Abschirmung etc.
Der beste Schutz ist aus Glas und kommt vom Fachbetrieb.