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Auf die Windbeständigkeit kommt es bEi Rollladen und Markisen an

Die wichtigste Produkteigenschaft

_ Die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit ist die Voraussetzung für die Erstellung der immer notwendigen Leistungserklärung für Rollläden/Raffstoren, Markisen & Co.. Von den verschiedenen Systemen zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit gegen Wind wird im Bereich dieser Produkte das System 4 der AVCP-Systeme angewandt. Es soll dazu dienen, genaue, zuverlässige und vergleichbare Informationen über die Leistungen eines Bauprodukts zu erhalten, die CE-Kennzeichnung zu ermöglichen und damit Transparenz für den Verbraucher schaffen.

Die verschiedenen AVCP-Systeme enthalten dazu notwendige Verfahrensschritte. Bei dem hier anzuwendendem System 4 gehört dazu die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und die Bewertung der Leistung des Bauprodukts anhand einer Prüfung oder Berechnung. Als zuständige Prüfnorm gilt hier die DIN EN 1932:2001, in der Prüfverfahren für die verschiedenen Produkte enthalten sind. Welches AVCP-System für ein Bauprodukt angewendet werden muss, ergibt sich immer aus den harmonisierten technischen Spezifikationen (harmonisierte Norm und Europäisches Bewertungsdokument), durch die das Bauprodukt erfasst wird. Je nach Produktmerkmal und Verwendungszweck können für ein Produkt auch unterschiedliche Leistungsbewertungssysteme und Normen zur Anwendung kommen. Das würde z. B. zum Tragen kommen, wenn ein aus Rollladenprofilen gefertigtes System als Vorbaurollladen vor einer Tür-/Fensterkombination oder alternativ als Rolltor für eine Garage eingesetzt wird. Im letzteren Fall müsste eine akkreditierte Prüfstelle (Notified Body) eine Prüfung nach System 3 und DIN EN 13241-1 vornehmen.

Wie wichtig sind hier die Normen

Da es sich bei DIN EN-Normen, wie bei den sonstigen DIN-Normen auch, um technische Empfehlungen handelt, die nicht unmittelbar rechtlich verbindlich sind, wird immer wieder diskutiert, ob diese überhaupt anzuwenden sind. Ist hier sicher nach zivilrechtlicher und bauordnungsrechtlicher Sicht zu unterscheiden und zu verfahren, kommt man an den Anforderungen einer harmonisierten Norm und den mandatierten Eigenschaften nicht vorbei, da diese erfüllt werden müssen. Hier steht es dem Hersteller bei seiner Prüfung nach System 4 natürlich frei, die zuständige Prüfnorm anzuwenden, wenn er ein vergleichbares Verfahren nachweisen kann. In der Praxis hat es sich jedoch bewährt, darauf zurückzugreifen und damit auch die Voraussetzungen für die Erfüllung der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu schaffen.

Ein weit verbreiteter Irrglaube vieler Fachbetriebe ist übrigens die Annahme, dass die Befestigung von Markisen und Rollläden in den Normen geregelt wird. Hier werden lediglich die entsprechenden Werte für Windwiderstandsklassen (WWK) festgelegt, aus denen dann je nach Produkt und Ausführung die notwendigen Kräfte und Befestigungsmittel abgeleitet werden können.

Einen Sonderfall stellen die Angaben der WWK bei Raffstoren und ZIP-Systemen da. Aufgrund eines nicht funktionierenden Prüfungsaufbaus bzw. fehlender Prüfungskriterien muss hier die Windwiderstandsklasse 0 deklariert werden.

Problemstelle Ausschreibungen

Ein Fehler, der in den meisten Leistungsverzeichnissen von Ausschreibungen immer wieder vorkommt, ist die Angabe der erforderlichen Windwiderstandsklasse auf dem CE-Zeichen. Hier wird in der Regel immer wieder die höchste erreichte WWK beim Produkttest eingetragen, obwohl aufgrund der baulichen Situation schon durch die Planungsarbeiten feststeht, dass dieser Wert am Objekt nicht zu realisieren ist. Dadurch kommt es z. B. bei Inbetriebnahmen zu Diskussionen über die Einstellung der Windgrenzwerte an der Gebäudesteuerung, weil dem Bauherrn der Sonnenschutz an der Fassade zu früh hochfährt. Bei Rechtsstreitigkeiten kann das sehr schnell problematisch werden, da mit der Angabe einer WWK eine Leistungseigenschaft zugesichert und damit zum Vertragsbestandteil wird. Auf Nachfrage haben viele Anbieter Angst, zu dem meist voreingetragenen Wert der WWK Bedenken anzumelden, da sie damit rechnen, den Auftrag dann nicht zu erhalten.

Ein oft teurer Trugschluss, wenn absehbar ist, dass dieser Wert im realen Gebrauch nicht realisiert werden kann. Hier sollte die Anforderung Wind ernster genommen werden.—

Olaf Vögele

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