Der „delegierte Rechtsakt“ zur Veröffentlichung der Leistungserklärung auf einer Website ist in Kraft getreten. Diesen Vorschlag haben die Branchenverbände VFF und BF gegenüber der EU Kommission eingereicht und am 24. Februar ist dieser Rechtsakt in Kraft getreten. Er lässt im Ergebnis die Abgabe von Leistungserklärungen über eine Website zu.
Die allgemeinen Anforderungen der Bauproduktenverordnung an Leistungserklärungen gelten natürlich weiter, insbesondere die Aufbewahrungspflicht sowie die Verpflichtung, die Leistungserklärung auf Wunsch des Kunden auch schriftlich abzugeben.