Der Verwaltungsrat und das Management der Sika AG wurden am 5. Dezember 2014 informiert, dass die französische Saint-Gobain-Gruppe beabsichtigt, indirekt sämtliche von der bisherigen Hauptaktionärin, der Familie Burkard, gehaltenen Aktien der Sika zu übernehmen.
Bei einem Abschluss wäre Saint-Gobain mit 16,1 % des Aktienkapitals und 52,4 % der Stimmrechte neue Mehrheitsaktionärin der Sika – aus historischen Gründen konnte bislang die Familie Burkhard mit einem Aktienanteil von 16 % die Sika kontrollieren. Verwaltungsrat und Management sind informiert, dass Saint-Gobain kein öffentliches Angebot für die Drittaktionäre der Sika AG plant und dass der Kauf der Zustimmung der Kartellbehörde bedarf.
Der Verwaltungsrat und das Management von Sika waren in die angekündigte Transaktion nicht involviert und wurden auch nicht beratend beigezogen. Beide Gremien lehnen den geplanten Kontrollwechsel ab. Es würden industrielle Logik und Synergiepotenziale in der beabsichtigten Transaktion fehlen. Zudem werde Aktienwert vernichtet, da Sika in der neuen Konstellation eine Fortsetzung der erfolgreichen Wachstumsstrategie nicht für möglich hält.
Im Gegensatz zu einem Familieneigentümer würden im Falle von Saint-Gobain als industriellem Investor verschiedenste Interessenkonflikte zum Nachteil der Drittaktionäre entstehen, heißt es auf der Sika-Homepage. Die ungebundenen Mitglieder des Verwaltungsrates und die Konzernleitung sind unabhängig voneinander zum Schluss gekommen, dass, falls die Transaktion wirklich realisiert werden sollte, sie nicht mehr in der Lage sind, die Interessen der Gesellschaft und all ihrer Stakeholder bestmöglich zu vertreten. Sie haben deshalb beschlossen, im Anschluss an das Closing der Transaktion geschlossen zurückzutreten. Das Closing wird nach der Zustimmung der Kartellbehörden erfolgen.