Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) werden Anforderungen an den Wärmeschutz der Gebäude und deren Bauteile gestellt, die über energetische Kennwerte angegeben werden. Die wichtigen Kennwerte sind für verglaste Bauteile der U-Wert und g-Wert, die durch europäisch vereinheitlichte Verfahren ermittelt werden. Das neue VFF-Merkblatt ES.01: 2021-04 „Energetische Kennwerte von Fenstern, Türen und Fassaden“ beschreibt, was dabei zu berücksichtigen ist.
So wird der Schall eingedämmt
Das neue VFF-Merkblatt Schall.01: 2021-04 „Schallschutz mit Fenstern, Türen und Fassaden“ wurde in der VFF-Arbeitsgruppe Schallschutz in Zusammenarbeit mit dem ift und dem Bundesverband Flachglas überarbeitet und an die aktuelle Normung angepasst. Das Merkblatt ist Ersatz für die Ausgabe von 2017.
Schallschutz ist zwingend notwendig, da Lärm aus Komfortgründen unerwünscht ist, die Leistungsfähigkeit nachteilig beeinflusst und sogar gesundheitsschädliche Auswirkungen auf den Menschen haben kann. Ein ausreichender Schallschutz sollte daher nicht vernachlässigt werden.
Neben Begriffsbestimmungen zum Schallschutz erläutert das 36-seitige Merkblatt kennzeichnende Größen und gesetzliche Grundlagen sowie wichtige Normen und Regelwerke. Erklärungen zur Schallübertragung und zu den verschiedenen Einflüssen auf die Schalldämmung von Bauteilen fördern das Verständnis für Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes.
In einem Kapitel zur Projektierung und Planung wird die Festlegung der Anforderungen an die Luftschalldämmung und Flankenschalldämmung beschrieben, während in weiteren Kapiteln die Ermittlung der Schalldämmung von Außenbauteilen sowie Bedeutung von Gütesicherung und Qualitätskontrolle behandelt werden. Abschließend werden in den Anhängen verschiedene Berechnungsbeispiele angegeben.
Damit die Toleranzen geklärt sind
Das neue VFF-Merkblatt TOL.01: 2021-04 „Toleranzen im Fenster-, Türen- und Fassadenbau“ wurde in der VFF-Arbeitsgruppe Toleranzen in Zusammenarbeit mit dem ift, Tischler Schreiner Deutschland und dem UBF - Unabhängige Berater für Fassadentechnik e.V. überarbeitet. Das Merkblatt ist Ersatz für die Ausgabe von 2020. Es beschreibt Bauteil- und Montagetoleranzen für Sollmaße als Vorgabemaß laut Planung von Fenster, Türen und Fassaden gleich welchen Materials, die bereits bei der Planung des Bauwerks berücksichtigt werden müssen.
Das Merkblatt TOL.01 wurde an verschiedenen Stellen zur Klarstellung redaktionell bearbeitet und bezieht sich jetzt auch für die Begrenzungen der Abweichungen von Nennmaßen von Öffnungen für (Innen-)Türen in Wänden auf die Festlegungen der DIN 18100 „Wandöffnungen für Türen“, in der noch immer durch 125 teilbaren Baurichtmaße gebräuchlich sind. Auch erfolgt ein Hinweis, dass systembedingt geringere Toleranzen aus Gründen der Funktionsfähigkeit des Bauteils (z. B. bei großen Hebe-Schiebetüren) erforderlich sein können, wozu die Möglichkeit besteht, erhöhte Genauigkeiten zu vereinbaren.
In einem neuen Kapitel „Hinweise zu Ausschreibung und vertraglichen Vereinbarungen“ wird jetzt verdeutlicht, dass erhöhte Toleranzanforderungen an die Produkte und Leistungen in einer separaten Position beschrieben werden müssen und ein pauschaler Verweis auf das Merkblatt nicht genügt. Es gibt auch einen Hinweis zur Ausführungsplanung, dass größere Toleranzen im Gebäudebestand zusätzliche Maßnahmen erforderlich machen können.
So gelingt die absturzsichernde Verglasung
Das neue VFF-Merkblatt V.01: 2021-04 „Absturzsichernde Verglasungen - Fenster und Fassaden mit absturzsichernder Funktion“ wurde in der gleichnamigen VFF-Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit einigen Organisationen umfangreich überarbeitet und ist Ersatz für die Ausgabe vom Juli 2013.
Die Inhalte wurden an die Umstrukturierung der bauaufsichtlichen Regelsetzung mit den unterschiedlichen Verwendbarkeits- und Anwendbarkeitsnachweisen und an die Bedingungen der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) angepasst. Weiterhin wurde das Merkblatt erweitert um weitere Kapitel mit Angaben zur Nachweisführung der Lastableitung bis in den tragenden Baugrund. Auch wird in einem neuen Kapitel die besondere Situation von öffenbaren und absturzsichernden Bauelementen beschrieben. Neue Forschungsergebnisse finden ebenfalls Berücksichtigung.