Dieses Programm nennt
Derzeit machen die extrem nachteiligen Rahmenbedingungen (hohe Zinsen für Sanierungskredite, allgemeine Teuerung, Baukostensteigerung) ein neues steuerliches Förderinstrument für alle nicht-öffentlichen Eigentümergruppen erforderlich. Für Neubau und energetische Modernisierungsmaßnahmen sollte daher eine Sonderabschreibung in Höhe von bis zu 30 Prozent für Neubauvorhaben und energetische Sanierungsmaßnahmen ermöglicht werden. Dadurch wird ein wirkungsvoller Neubau- und Sanierungsanreiz gegeben. Die Sonderabschreibung setzt private finanzielle Mittel frei.
Die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen von selbstgenutzten Wohngebäuden nach § 35c EstG ist eine niedrigschwellige, einfache und unkomplizierte Form der Förderung, die nicht nur beibehalten, sondern auch weiter gestärkt und verbessert werden sollte. Anzustreben ist eine Anhebung der Steuerermäßigung von Energieeffizienzmaßnahmen in Wohngebäuden (§ 35c EstG) auf 30 Prozent für Selbstnutzer.
Die Wiedereinführung eines Förderkredits mit deutlich vergünstigten Zinskonditionen sollte die Zuschussförderung auch im Bereich der Einzelmaßnahmen ergänzen. Kredite mit langer Laufzeit, niedrigen Zinsen und niedriger Tilgung sind eine sinnvolle Ergänzung für mögliche Investitionsentscheidungen.
Um ein Ansteigen der Sanierungsrate ohne erneute Stopps oder Kürzungen der Förderung zu ermöglichen, werden aktuell pro Jahr kurzfristig Finanzmittel von mindestens 15 Mrd. € benötigt, in der mittleren Frist 20 Mrd. € pro Jahr. Soll die Sanierungsrate absehbar zunehmen, werden Mittel in dieser Größenordnung erforderlich sein.
Die BEG-Förderung sollte um eine umfassende Sprinterprämie in Form eines Investitionszuschusses in Höhe von 20 Prozent erweitert werden. Diese muss für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle ebenso gewährt werden wie für die Umstellung auf eine klimafreundliche Heizung. Gefördert werden sollten alle Maßnahmen, die im Rahmen eines Sanierungsfahrplans als geeignet ausgewiesen werden, ein „2045-reifes Niveau“ bereits bis 2030 zu erreichen.
Der Thüringer Unternehmer Bernhard Helbing, von 2006 bis 2016 Präsident des VFF, hat dieses 5-Punkte-Programm Bundeskanzler Olaf Scholz in Erfurt am 10. August 2023 übergeben, nachdem er es zuvor in der Bürgeraussprache vorgestellt hatte. Der VFF wird dieses Programm in die weiteren Diskussionen in Berlin gemeinsam mit der Repräsentanz Transparente Gebäudehülle RTG einbringen.
Arbeitsplatzverluste drohen
Zur Begründung führt das Programmpapier an, dass die Rezession in der Bauwirtschaft jetzt noch rechtzeitig durch ein Konjunkturprogramm der Regierung bekämpft werden muss. Ansonsten droht ein weiterer Verlust an Fachkräften und somit eine Gefährdung sowohl der Neubauziele für bezahlbaren Wohnraum als auch des klimaneutralen Umbaus des Gebäudebestands bis zum Jahr 2045! Aktuell zeigen sich schon richtige Impulse wie der Vorschlag der Bauministerin Klara Geywitz zur Einführung einer degressiven Abschreibung für neue Wohngebäude ab Januar 2024.
Auch die Aufstockung der Fördertöpfe um weitere zwei Milliarden Euro aus Mitteln des Klima- und Transformationsfonds (KTF) für die Gebäudesanierung ist in dieser Situation wichtig und richtig. „Es kommt jetzt aber ebenfalls darauf an, dass die zusätzlichen Fördermittel auch für die energetische Sanierung der Gebäudehülle genutzt werden können, zum Beispiel in Form einer Sprinterprämie sowohl für die Anlagentechnik als auch die Sanierung der Gebäudehülle“, so Frank Lange, Geschäftsführer des VFF.
Bündnis 90/Die Grünen haben aktuell ebenfalls ein 5-Punkte-Investitionsprogramm vorgeschlagen mit 30 Mrd. Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond mit Investitionsvorschlägen für die Bauwirtschaft sowie Anreizen für private Investitionen in Energieeffizienz. Dabei soll auch die Förderung für Einzelmaßnahmen wie moderne Fenster und Türen erhöht werden. „In der Ampel-Koalition der Regierung kursieren somit mehrere Vorschläge für Maßnahmen zur Stärkung des Wachstums, nachdem die Wolken einer Rezession sichtbar geworden sind“, erklärt VFF-Präsident Helmut Meeth. „Wichtig ist jetzt, dass kurzfristig ein Konjunkturpaket einvernehmlich auf den Weg gebracht wird, und dafür ist nach unserer Auffassung das 5 Punkte-Programm des VFF ein sehr guter Ansatz!“