Die Erreichung des geforderten Schallschutzes hängt maßgeblich von der Montagequalität ab. Zur Sicherstellung der erforderlichen Schalldämm-Maße stellt die DIN 4109-2, 2018-01 in Kapitel 4.4.4 folgende Anforderungen an die Anschlussausbildung: „Fugen müssen so geplant und ausgeführt werden, dass das bewertete Schalldämm-Maß des Fensters erhalten bleibt. Als Planungskriterium gilt die Forderung, dass die Schalldämmung Rw des Bauteils um nicht mehr als 1 dB reduziert wird.“
In der neuen Ausgabe 2018 der DIN 4109 werden die Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenwandbauteilen nicht mehr tabellarisch in sieben Lärmpegelbereiche eingeteilt, sondern durch eine Rechengleichung abgelöst, die eine „dB-genaue“ Auslegung vorsieht. Der rechnerische Nachweis für das gesamte bewertete Bau-Schalldämm-Maß R’w,ges der Außenbauteile umfasst die Schalldämmung von Wand, Fenster und Fuge. In der Detailplanung besteht die Möglichkeit, die Bauteilfugen gesondert zu berücksichtigen. Unsicherheiten für das gesamte Außenbauteil werden anstelle der bekannten Vorhaltemaße für einzelne Bauteile (2 dB bei Fenstern) durch einen Prognosewert uProg berücksichtigt. Eine Unterscheidung und Abgrenzung zwischen Prüfwert Rw,P und Rechenwert Rw,R gibt es damit nicht mehr.
Für die Fugenausbildung gilt als Faustformel, dass das Fugenschalldämm-Maß um mindestens 10 dB höher liegen sollte, als die geforderte Schalldämmung des Bauteils, um die eingangs genannte „1-dB-Regel“ erfüllen zu können. Bei schalltechnisch kritischen Einbausituationen gemäß DIN 4109-2, Kap. 4.4.4 (in Bild 7 rot eingerahmte Einbausituationen), wird der Planer im Besonderen gefordert. Es ist ein planerischer Nachweis der Einbausituation erforderlich und es sind hier ggf. besondere Maßnahmen zu planen und entsprechende Vorgaben zu machen. Der Montageleifaden erklärt deshalb ausführlich das Nachweisverfahren und enthält auch eine Tabelle zur Ermittlung der Fugenschalldämmung.
Neue Berechnungstabellen für Wärmebrücken
Die neue Gesetzgebung zur Energieeinsparung befindet sich momentan noch im parlamentarischen Verfahren, sodass mit dem Inkrafttreten frühestens im Herbst dieses Jahres gerechnet werden kann. Damit werden die derzeit geltenden Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz (Energieeinsparungsgesetz (EnEG) mit EnEV und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien (EEWärmeG) zu einem Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz, GEG) zusammengeführt und vereinheitlicht. Danach kommen auch die überarbeiteten normativen Regelwerke durch entsprechende Verweise des GEG zur Anwendung.
Für die Verringerung der Wärmeverluste von hochwärmedämmenden Gebäuden und Passivhäusern, aber auch in der energetischen Gebäudesanierung, ist eine Optimierung der Wärmeverluste über den Baukörperanschluss von großer Bedeutung. Der Wärmetransport über Wärmebrücken muss gemäß EnEV berücksichtigt werden und kann über pauschalierte Zuschläge (Wärmebrückenzuschlag ∆UWB) oder detailliert über die ermittelten Psi-Werte (Ψ) berechnet werden. Die Wärmebrücken können nach folgenden Verfahren ermittelt werden:
a) Ohne Nachweis als pauschaler Wärmebrückenzuschlag von ΔUWB = 0,10 W/(m² K) auf den U-Wert der gesamten wärmeübertragenden Umfassungsfläche.
b) Werte für Detailkonstruktionen nach Beiblatt 2 der DIN 4108 mit ΔUWB = 0,05 W/(m² K), wenn alle Merkmale und Kriterien nach altem Beiblatt (bzw. nach neuem Beiblatt, 06-2019, Kategorie „A“) erfüllt sind.
c) Zukünftig: Werte für Detailkonstruktionen nach neuem Beiblatt 2 der DIN 4108 mit ΔUWB = 0, 03 W/(m² K), wenn Kategorie „B“ erfüllt wird.
d) Detaillierter Nachweis der Wärmebrücken nach DIN V 18599-2, der mit optimierten Wärmebrückendetails bei Massivbauweisen für ΔUWB ≤ 0,02 W/(m²K) ergeben kann, also um 80 Prozent weniger als ein pauschalierter Ansatz nach a).
e) Zukünftig: Kombination aus b) oder c) und d), wenn zu einem oder mehreren Planungsdetails kein Beispiel im Beiblatt 2 enthalten ist oder keine Konformität hergestellt werden kann.
Aufgrund der hohen Bedeutung dieser Thematik wurden alle Tabellen (Wärmebrückenkatalog) nach den aktuellen Normen neu berechnet und überarbeitet. Neu hinzugekommen sind Tabellen zur Ermittlung der Psi-Werte (Ψ) sowie die Möglichkeit, verschiedene Parameter zu bewerten, beispielsweise die Ausführung der Überdämmung und der Dämmung zweischaliger Mauerwände. Mit Hilfe der Musterdetails und der Tabellen können Planer, Fensterhersteller und Fenstermonteure Kennwerte ermitteln, die z. B. auch für die Erstellung eines Gebäude-Energieausweises genutzt werden können. In Kapitel 8 wurden für alle Musterdetails die wärmetechnischen Berechnungen (Isothermen, Psi-Werte, fRsi) gemäß den normativen Änderungen neu ausgeführt.
Der erste Teil 1 ist in der GLASWELT-Juniausgabe erschienen. Darin haben wir zusammengefasst, was sich in Bezug auf die Barrierefreiheit und Befestigung geändert hat.