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Kürzung der Energieberaterzuschüsse hat Auswirkungen auf VFF-Fördermittelservice

Vor 2 Tagen kündigte der Verband Fenster + Fassade (VFF) besonders günstige Konditionen für die Beantragung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) an. Jetzt müssen diese Konditionen angepasst werden. Grund dafür ist die äußerst kurzfristig kommunizierte Entscheidung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), ab dem 7. August 2024 die Fördersätze von bisher 80% auf 50% des förderfähigen Beratungshonorars zu reduzieren und die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung um 50% abzusenken.

Um soviel Mehraufwand in Euro geht es

Diese Entscheidung hat unmittelbare Folgen für die Preisgestaltung des VFF-Förderservices. Hersteller- und Fachhandelunternehmen konnten ihren Endkunden bisher die verbesserte Förderung des iSFP anbieten, basierend auf der staatlichen Förderung von 80%. Durch die Reduktion der Fördersätze müssen nun auch die Konditionen des VFF-Förderservices angepasst werden. Konkret bedeutet dies, dass die Kosten für die Beantragung des iSFP für Ein- und Zweifamilienhäuser nun 1.099 € inkl. MwSt. statt wie vorher 449 € inkl. MwSt. betragen. Für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten steigen die Kosten von 649 € inkl. MwSt. auf 1.499 € inkl. MwSt.

Kritik an der Entscheidung des BMWK

„Diese Reduktion der Fördersätze ist ein katastrophales Signal des BMWK“, kritisiert Frank Lange, Geschäftsführer des VFF. „Die Quote energetischer Sanierungen im deutschen Gebäudebestand liegt aktuell bei nur 0,7%. Das BMWK sorgt mit seiner Entscheidung dafür, dass wieder Vertrauen in die Verlässlichkeit des Staates verloren geht und die Sanierungsnachfrage weiter zurückgehen wird. Diese Entscheidung macht die Erreichung des Ziels der Bundesregierung, den Gebäudebestand in Deutschland bis 2045 nahezu klimaneutral zu machen, noch unrealistischer.“

Begründung des BMWK und Gegenargumente

Das BMWK begründet die Kürzung der Fördersätze mit der haushaltspolitischen Gesamtlage und einer starken Nachfrage nach den Energieberatungsprogrammen. Frank Lange kann dieser Darstellung nicht folgen: „Die starke Nachfrage zeigt doch, wie gut die Förderungsmöglichkeiten angenommen wurden. Genau das war und sollte das Ziel sein, um privates Kapital in die energetische Sanierung des Gebäudebestandes zu bringen. Durch die Kürzungen werden geplante Sanierungsvorhaben auf Eis gelegt!“

Neue Konditionen und zukünftige Herausforderungen

Das neue Antragsformular zum iSFP wurde bereits angepasst und steht auf der Webseite vff-förderservice.de zum Download bereit.

Die Entscheidung des BMWK stellt den VFF-Förderservice vor neue Herausforderungen, doch der Verband bleibt entschlossen, seinen Mitgliedern und deren Endkunden bestmöglich zur Seite zu stehen.