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Kriminalstatistik: Einbruchsdelikte stark rückläufig

Seit dem Jahr 2017 ist die Zahl der durch die Polizei registrierten Straftaten rückläufig – das gilt auch und umso deutlicher für den Bereich des Einbruchsdiebstahls: Bei der Diebstahlskriminalität ist ein Rückgang um 12 % auf 1.483.566 Fälle zu verzeichnen, beim Wohnungseinbruchdiebstahl sogar um 28 %.

Daniel Mund / GLASWELT

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: "Die Kriminalstatistik zeigt in den meisten Bereichen eine positive Entwicklung. Die erneut gestiegene Aufklärungsquote zeigt, dass sich die Stärkung der Polizei auszahlt."

Die Interpretation der deutlich gesunkenen Einbruchs-Fallzahlen kann allerdings auch anders ausfallen. Klar ist, dass in Pandemie-Zeiten Bewohner aufgrund der Home-Office-Regelungen mehr zu Hause sind und sie damit Einbrechern weniger Gelegenheiten bieten. Tatsache ist aber auch, dass die Sicherheit bei Fenster und Haustüren in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat. Verbraucher achten immer mehr auf den Einbruchschutz bei Bauelementen und Fensterhändler bieten immer häufiger Bauelemente an, die schon in der Grundausstattung mit einbruchhemmenden Funktionen ausgestattet sind.

Dass sich der höhere Einbruchschutz auszahlt, belegen weitere Zahlen: Schließlich wurden knapp die Hälfte der Taten (49 %) im sogenannten Versuchsstadium abgebrochen. Was auf richtiges Verhalten durch intensive Aufklärungsarbeit und dem Einsatz ergänzender Sicherheitstechnik zurückzuführen ist.

Sicherheit auf einen Blick:
Das neue K-EINBRUCH-Level

Eine neue Sicherheitsklassen-Skala visualisiert die Empfehlungspraxis der Polizei zum Einbruchschutz. Und diese hat nur sekundär mit der Einteilung in die bekannten Widerstandsklassen RC zu tun.
Hier gibt es mehr Informationen dazu. 

K-EINBRUCH

Jedenfalls ist in der Kriminalstatistik in der Sparte „Wohnungseinbruchdiebstahl“ ein Rückgang um 28 % auf mehr als 54.000 Fälle notiert. Im Jahr zuvor waren es mehr als 75.000 und auch damals konnte man einen erheblichen Rückgang der Fallzahlen verkünden. Zum Vergleich: 2016 hatte die Polizei mehr als 150.000 Einbrüche in Wohnungen festgestellt.

Eine große Herausforderung bleibt nach wie vor der Diebstahl aus Keller- und Dachbodenräumen sowie Waschküchen. In diesem Bereich weist die Polizeiliche Kriminalstatistik 89.860 gemeldete Fälle aus. Trotz der abnehmenden Zahlen sieht Ministerin Faeser eine weiterhin große Aufgabe zu bewältigen: „Wohnungseinbruchdiebstahl ist und bleibt ein aktuelles Thema. Die Sicherheit in den eigenen vier Wänden ist für uns alle von besonderer Bedeutung.“

Der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch: „Starke Rückgänge insbesondere in der Gewalt- und Eigentumskriminalität sind positive Entwicklungen im Jahr 2021. Allerdings sehen wir im Trend auch eine sich beschleunigende strukturelle Veränderung der Kriminalität in Deutschland: Eigentumsdelikte sind in den letzten 10 Jahren um 37 % zurückgegangen, die Fallzahlen im Bereich Cybercrime haben sich seit 2015 etwa verdoppelt. Damit kommt es auch zu einer Verschiebung aus einem analogen Hellfeld in ein digitales Dunkelfeld. Um Schritt zu halten, müssen wir den digitalen Wandel in der Polizeiarbeit schnell vorantreiben.“

Einbruchschutzmaßnahmen werden gefördert

Für diejenigen, die etwas in Sachen Einbruchschutz tun möchten, bietet die KfW-Bankengruppe unter anderem das Programm „Einbruchschutz – Investitionszuschuss 455-E“. Den Zuschuss von bis zu 1.600 Euro können private Eigentümer sowie Mieter beantragen. Der Fachverbande Schloss- und Beschlagindustrie (FVSB) weist darauf hin, dass der Antrag bei der KfW gestellt werden muss, bevor mit den Arbeiten begonnen wird.

Der FVSB gibt zudem den Tipp, dass man im privaten Bereich am besten Fenster und Türen mit einer Widerstandsklasse von mindestens RC 2 wählen sollte. „Einbruchhemmende Fenster mit der Widerstandsklasse RC 2 sind unter anderem mit speziellen Pilzkopfverriegelungen, abschließbaren Fenstergriffen und Sicherheitsverglasung ausgestattet.“

Rüstet man nach, werden Türen beispielsweise mit einbruchhemmenden Produkten wie selbstverriegelnde Mehrfachverriegelungen und Zusatzschlösser versehen. Auch hier ist darauf zu achten, dass es sich um geprüfte Produkte handelt. Diese Nachrüstprodukte müssen gemäß DIN 18104-1 (aufschraubbare Nachrüstprodukte) und -2 (im Falz eingelassene Nachrüstprodukte) bei einem akkreditierten Prüfinstitut geprüft worden sein. Eine Übersicht mit geprüften und zertifizierten einbruchhemmenden Produkten stellt die Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) zur Verfügung.