Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV) zur Ausschreibung von Fenstern sind eine Ergänzung zu den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) in der VOB/C. In den ZTV werden die Regelungen der ATV je nach Rahmenmaterial weiter detailliert.
Die ZTV zur Ausschreibung von Aluminiumfenstern, Holzfenstern, Holz-Metall-Fenstern, Kunststofffenstern und Stahlfenstern werden für jedes Rahmenmaterial gesondert zum Download angeboten.
Zu den wichtigsten Änderungen gegenüber der Ausgabe 2016 gehören:
Erläutert werden die ZTV durch „Hinweise zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen (ZTV) zur Ausschreibung von Fenstern“, die ebenfalls heruntergeladen werden können. Diese „Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung“ für alle Rahmenmaterialien werden kein Vertragsbestandteil, sondern kommentieren die ZTV für Anwender. Die zugehörigen Hinweise sind in einem Dokument materialübergreifend zusammengefasst; dabei sind materialspezifische Anmerkungen entsprechend gekennzeichnet.
„Bei Widersprüchen im Bauvertrag (vgl. § 1 Abs. 2 VOB/B) haben die ZTV Vorrang vor den „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen“ (ATV) der VOB/C sowie vor den „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ (ggf. VOB/B). Dies belegt die Bedeutung der ZTV für Ausschreibungen und beim Vertragsschluss“, betont Markus Christoffel, der Experte für VOB und Recht beim Verband Fenster + Fassade.
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