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Kabinettsbeschluss zum GEG

Heizungslobby frohlockt, Klimaziele rücken in weite Ferne

Die Repräsentanz Transparente Gebäudehülle kritisiert die Unwucht im GEG-Kabinettsbeschluss und falsche Signale in dem Förderkonzept. Hier das Statement von Thomas Drinkuth im (gekürzten) Wortlaut: „Der Kabinettsbeschluss zum Gebäudeenergiegesetz und zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist für den Klimaschutz im Gebäudesektor nur die halbe Miete. Die Bundesregierung verpasst die Chance, die Umstellung auf Erneuerbare Energien und die Senkung des Energieverbrauchs durch gezielte Gebäudesanierung zusammenzubringen. Beides ist aber notwendig – nicht nur, um alte und unsanierte Gebäude fit für die Wärmepumpe zu machen. […]Eigentlich hat sich die Bundesregierung das Ziel, die Gebäudesanierung voranzubringen und primär Gebäude mit dem höchsten Energieverbrauch zu adressieren, auf die Fahne geschrieben. Sie tut jedoch bisher viel zu wenig dafür. Im Gegenteil: Das skizzierte Förderkonzept ermöglicht für die Heizungsumstellung auf Erneuerbare Energien einen noch höheren Zuschuss als bisher. Bis zu 50 % sind jetzt drin. Für energetisch wirksame Sanierungsmaßnahmen wie den Fenstertausch bleibt es hingegen bei den bisherigen 15 bis maximal 20 %.

Mit einer solchen Unwucht im Förderkonzept ist klar, dass die seit 20 Jahren währende Stagnation in der Gebäudesanierung weitergehen wird. Die Bundesregierung wäre [...] gut beraten, sich von dieser einseitigen Energiepolitik im Gebäudesektor zu lösen und im Ordnungsrecht und in der Förderung gleichermaßen auf Energieeffizienz und auf Erneuerbare Energien zu setzen.“

Effizienzanforderungen durch die Gebäudehülle werden ausgeblendet

Noch drastischer kritisiert das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) in einer Beurteilung die Novelle des GEG: Die beschlossenen Regelungen seien nicht geeignet die Klimaziele der Bundesrepublik zu erreichen.

Das DEN fordert unter anderem,

  • den Erfüllungsgrad für Erneuerbare Energien unbedingt um verbindliche Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Gebäudehülle zu ergänzen,
  • den Verzicht auf kleinteilige (und teilweise inkonsistente) technische Vorgaben in einem Gesetz, sondern die Vorgabe eindeutiger Zielwerte und den Verweis auf bundesweit einheitliche Ausführungsbestimmungen.
  • DEN-Vorständin Dipl.-Ing. Marita Klempnow: „In der beschlossenen GEG-Novelle wird komplett auf die Umsetzung von Effizienzanforderungen (Endenergiestandards) durch die Gebäudehülle verzichtet. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein hoher Wärmeschutzstandard nicht als Erfüllungsoption dienen soll. […]Der Einsatz Erneuerbarer Energien wird absehbar für zu schlecht sanierte Gebäude nicht ausreichen, deshalb muss es auch eine Mindestanforderung an die Endenergie geben. Insgesamt sehen wir die Gefahr, dass der vorliegende Gesetzentwurf zur Demotivation und zu Verweigerungshaltungen bei Gebäudeeigentümern führen wird.“

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