Das Merkblatt wurde jetzt an das neue Gebäudeenergiegesetz GEG angepasst, das am 1. November 2020 in Kraft tritt. Das GEG führt die bisherigen Regelungen von EnEG, EnEV und EEWärmeG zusammen. Das Merkblatt erläutert direkte und indirekte Anforderungen aus dem GEG an Fenster, Türen und Fassaden und gibt Hinweise für die Planung.
Zu den Neuerungen und Anpassungen des Merkblattes zählen
Neu ist auch die Verpflichtung der Fachunternehmen, bei Angebotsabgabe den Eigentümer in bestimmten Fällen schriftlich auf die Pflicht zur Führung eines Beratungsgesprächs hinzuweisen. Schließlich gibt es einen neuen Anhang 2 „Gliederungsübersicht des GEG zur Nachweisführung“, eine Aktualisierung des Ausblicks auf eine künftige Neufassung des GEG sowie eine Bezugnahme auf neue Studien des IBH Ingenieurbüro Prof. Dr. Hauser GmbH vor allem zum Thema solare Einträge durch die transparente Gebäudehülle.
Erarbeitet wurde das Merkblatt von der VFF-Arbeitsgruppe Wärmeschutz in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Flachglas (BF), dem Bundesverband Rollladen und Sonnenschutz, dem ift Rosenheim, der Industrievereinigung Rollladen-Sonnenschutz-Automation (IVRSA) sowie Tischler Schreiner Deutschland.
„Ich freue mich, dass wir ohne jeden Verzug rechtzeitig zum Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes am 1. November 2020 unser Merkblatt ES.02 auf den neuesten Stand gebracht haben“, so Frank Koos, Geschäftsführer des VFF für Normung, Technik und internationale Aktivitäten. „Die Branche hat auf dieser Basis eine sichere Grundlage zur Anwendung aller sie betreffenden Aspekte des GEG.“
Bezug: Das VFF-Merkblatt ES.02: 2020-09 „Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) für Fenster, Türen und Fassaden“ ist als Leseprobe unter www.window.de im VFF-Bereich „Publikationen / Shop“ unter „Inhalte Publikationen“ in Auszügen einzusehen. Das Merkblatt kann in gedruckter Form oder als PDF bei Beuth unter www.beuth.de (dann bei Suche „VFF“ eingeben) bestellt werden. Die Schutzgebühr beträgt 19 Euro. Mitglieder des VFF erhalten je ein Exemplar kostenlos.