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Gefahrstoffverordnung: VFF fordert Rückkehr zur Erkundungspflicht

Die geplante Änderung der Gefahrstoffverordnung sorgt für heftige Diskussionen in der Fensterbranche. Der Verband Fenster + Fassade (VFF) fordert Nachbesserungen und eine klare Verantwortung für Bauherren. Doch die Entscheidung im Bundesrat steht noch aus.

VFF kritisiert Entwurf des Bundeskabinetts

Am 21. August 2024 hat das Bundeskabinett eine Verordnung zur Änderung der Gefahrstoffverordnung verabschiedet. Aktuell wird dieser Entwurf im Bundesrat beraten. Der Knackpunkt: Ein neuer § 5a, der vorsieht, dass Bauherren lediglich die ihnen vorliegenden Informationen zur Bau- oder Nutzungsgeschichte über mögliche Gefahrstoffe an das ausführende Unternehmen weitergeben müssen. Das Unternehmen selbst soll dann die Gefährdungsprüfung und Bauwerkserkundung vornehmen – etwa hinsichtlich Asbest oder anderer Schadstoffe.

 Rückkehr zum Veranlasserprinzip gefordert

Für den VFF ist dieser Entwurf untragbar. Der Verband hat sich direkt an den zuständigen Minister Rainer Genilke gewandt, der derzeit die Präsidentschaft im Bundesrat innehat. In einem Schreiben vom 26. September 2024 fordert der VFF, das bisherige Veranlasserprinzip beizubehalten. Dieses sieht eine verpflichtende Erkundungspflicht des Bauherrn vor Beginn von Bautätigkeiten vor – ein Aspekt, den der VFF als essenziell für den Schutz der Branche ansieht.

Bayern bringt Änderungsantrag ein

Erfreulicherweise hat das Land Bayern einen Änderungsantrag eingebracht, der den VFF in seinem Anliegen unterstützt. Morgen, am 18. Oktober 2024 wird dieser Antrag im Bundesrat über den Wirtschaftsausschuss diskutiert. Der Antrag zielt darauf ab, den Veranlasser von Bautätigkeiten stärker in die Pflicht zu nehmen.

Der VFF appelliert an seine Mitglieder und Partner, sich über regionale Landtagsabgeordnete für den bayrischen Antrag stark zu machen. Jede Stimme zählt, um den Einfluss auf die Landesregierungen zu verstärken und den aktuellen Kabinettsentwurf im Sinne der Branche zu ändern.

Den Brief an Minister Genilke finden Sie hier.

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