Der Haushaltsausschuss hat 9,5 Mrd. Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) freigegeben. Seit dem 22.02. ist die Förderung der Gebäudesanierung wieder angelaufen. Wir zeigen, welche Förderungen für Fenster, Türen und Sichtschutz möglich sind.
Seit dem 22. Februar 2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen gestellt werden. Die Sanierungsförderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert.
Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022, 24:00 Uhr eingegangen waren. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt. In einem zweiten Schritt kann jetzt auch die Sanierungsförderung wieder starten.
Zur neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung laufen derzeit intensive Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung.
Die Bundesregierung hat kürzlich zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG von rd. 9,5 Mrd. Euro bereitgestellt, die zur Abarbeitung der bis 23. Januar 2022 gestellten Altanträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40 Neubauförderung bestimmt sind und die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern.
Der Energieberaterverband GIH geht davon aus, dass von den 9,5 Milliarden Euro rund fünf Milliarden Euro als Überbrückungsmaßnahme für die Sanierungsförderung zur Verfügung stehen, bevor im regulären Bundeshaushalt im Sommer weitere Gelder verabschiedet werden. „Wenn dem so ist, würden die Finanzmittel für Sanierungs-Tilgungszuschüsse von rund 100.000 Wohneinheiten von Effizienzhäusern 85 reichen, wenn die volle Summe ausgeschöpft werden würde. Das sollte für die nächsten Monate reichen, auch wenn in dieser Rechnung weder die Tilgungszuschüsse für Einzelmaßnahmen und Nichtwohngebäuden berücksichtigt sind“, so der Verband.
Für die Effizienzhäuser 40 im Neubau ist nach wie vor nicht klar, wie die Anforderung für die Förderung aussehen und wann wieder Anträge möglich sind. Die Förderquote wird gesenkt, unklar ist noch wo und wie stark. Das bedeutet, dass weder Planer noch Immobilienunternehmen im Moment für die auf Halde liegenden Planungen für Effizienzhäuser 55 mit Umplanungen auf ein höheres Effizienzniveau beginnen können. Die Förderung wird auf jeden Fall auf eine Milliarde Euro gedeckelt. Das bedeutet, dass auch bei Umplanungen nicht alle zum Zuge kommen werden.
Anfang 2023 solle es, so Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, dann ein komplett neu designtes Programm Klimafreundliches Bauen geben, das werde derzeit erarbeitet. Er deutete Anfang Februar in seiner Rede vor dem Bundestag eine Neuorientierung an, die stärker auf Ein- und Zweifamilienhäuser und Baugenossenschaften abzielt, also auf Wohnungseigentum. Mietwohnungsbau erwähnte er nicht.