Mit dem in Kraft treten der Energieeinsparverordnung 2009 zum 1. Oktober letzten Jahres haben sich auf den ersten Blick keine unmittelbaren, verschärften Anforderungen an die Montage und den Baukörperanschluss von Fenstern bezüglich der technischen Ausführung ergeben. Die Anhebung des Anforderungsniveaus an die Gebäudehülle und seine Bauteile sowie die Ausdehnung des Verantwortungsbereiches auf alle am Bau Beteiligten zur Durchsetzung der vom Gesetzgeber verordneten Ziele zur Energieeinsparung schaffen jedoch mittelbar veränderte Bedingungen, die beim Einbau von Fenstern zu berücksichtigen sind.
Die gestiegenen wärmetechnischen Anforderungen an die Bauteile führten zu entsprechend angepassten Konstruktionen: Als Beispiel seien hier der immer häufigere Einsatz von Dreifach-Isolierglas und die zunehmenden Bautiefen bei den Rahmen genannt. Aus diesen Veränderungen resultieren deutlich höhere Bauteilgewichte und ein teilweise verändertes Verformungsverhalten der Bauteile unter Klimaeinwirkung im eingebauten Zustand. Daraus folgen wiederum gestiegene Anforderungen an die mechanische Befestigung der Bauteile und die Lastableitung in den tragenden Baukörper. Ebenso verlangte wärmetechnische Verbesserungen im Außenwandbereich führen jedoch gleichzeitig vermehrt zu Außenwandsystemen mit geringerer Festigkeit insbesondere im Leibungsbereich, sodass sich die fachgerechte Befestigung zunehmend schwieriger gestaltet.
Zum erweiterten Verantwortungsbereich für die Durchsetzung der verordneten Ziele zur Energieeinsparung wird in der EnEV wie folgt ausgeführt:
- In §26, Verantwortliche, (2): „Für die Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung sind im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungskreises“ [neben dem Bauherrn] auch die Personen verantwortlich, die im Auftrag des Bauherrn bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder der Anlagentechnik in Gebäuden tätig werden.“
- Und weiter in §26a, Private Nachweise, (1): „Wer geschäftsmäßig an oder in bestehenden Gebäuden Arbeiten zur Änderung von Außenbauteilen im Sinne des §9 Absatz 1 Satz 1, durchführt, hat dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten schriftlich zu bestätigen, dass die von ihm geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen dieser Verordnung entsprechen (Unternehmererklärung).“
Für den Baukörperanschluss von Fenstern bedeutet dies insbesondere:
- Beachtung der Anforderungen an den Mindestwärmeschutz und
- Beachtung der Anforderungen an die Luftdichtheit von Bauteilanschlussfugen.
Wer eine Bestätigung für bestehende Gebäude nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vornimmt, handelt gemäß §27 (3) ordnungswidrig und kann mit empfindlichen Geldstrafen belegt werden.
Neuauflage des Montageleitfadens
Die zuvor beschriebenen mittelbaren Auswirkungen der EnEV 2009 auf den Baukörperanschluss von Fenstern machten es u.a. erforderlich, die beiden maßgeblichen Montage-Fachpublikationen („Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage“ und „Technische Richtlinie Nr. 20“) zu aktualisieren. Beispielhaft sollen hier zwei Überarbeitungsschwerpunkte als Konsequenz der Veränderungen kurz aufgezeigt werden.
2.1 Gestiegene Anforderungen an die Befestigung und Lastabtragung: Hohe Bauteilgewichte, geringe Festigkeiten der angrenzenden Außenwand und Einbaulagen außerhalb der tragenden Wand sind Szenarien, mit denen Monteure immer häufiger konfrontiert werden. Die bislang beschriebenen anerkannten Regeln der Technik bezüglich Anordnung von Trag- und Distanzklötzen, Befestigungsabstände usw. reichen hier häufig nicht mehr aus, um eine definierte Befestigung und Lastabtragung zu gewährleisten. Eine konkretere Abschätzung der einwirkenden Kräfte, die gezielte Auswahl auf den Anwendungsfall abgestimmter Befestigungsmittel zusammen mit dem Befestigungsmittelhersteller sowie die Planung der Anordnung und Anzahl der Befestigungspunkte sind hier erforderlich. Dementsprechend wurden die Kapitel „Befestigung und Lastabtragung“ sowie „Praktische Ausführung“ erweitert. Anhand eines Ablaufschemas wird die Vorgehensweise zur fachgerechten Umsetzung der Befestigung aufgezeigt und anhand von Beispielen die Abschätzung der zu erwartenden Auflagerkräfte erläutert.
2.2 Beachtung des Mindestwärmeschutzes: Dieser Punkt dient der Vermeidung von Tauwasser und Schimmelpilzbildung und ist gerade auch im Bereich der Modernisierung von Bedeutung. Kein Bauherr erwartet nach dem Einbau neuer, hochwärmedämmender Fenster, dass er nun mit Schimmel in den Leibungsbereichen konfrontiert wird. Ursache hierfür sind u.a. Außenwände im Gebäudebestand, die nicht mehr den heutigen wärmeschutztechnischen Anforderungen entsprechen. Werden nur die Fenster ausgetauscht, verlagert sich die Wärmebrückenproblematik zum nächsten Schwachpunkt: in der Regel die Mauerleibung. Hier gilt es im Vorfeld zu überprüfen, ob der Mindestwärmeschutz erfüllt werden kann, oder ob dies nur mit zusätzlichen Maßnahmen im Außenwandbereich zu erreichen ist. Als Hilfestellung wurden hierzu für typische Einbausituationen bei einschaliger Außenwand, bei zweischaliger Außenwand mit Luftschicht und bei zweischaliger Außenwand mit Dämmung und Luftschicht Tabellenblätter ergänzt. Daraus kann in Abhängigkeit vom Außenwandaufbau, von der Einbaulage und der Fensterkonstruktion entnommen werden, ob der Mindestwärmeschutz ohne zusätzliche Maßnahmen erfüllt wird.
Zusatzqualifikation zur Montagefachkraft
Für verantwortungsbewusstes und erfolgreiches Handeln sind folgende Grundsätze zu beachten:
- vertragsgerecht, d.h.: Einhaltung der vereinbarten Beschaffenheit,
- fachgerecht, d.h.: fach- und anforderungsgerechte technische Umsetzung und
- kostengerecht, d.h.: optimierter Material- und Arbeitsaufwand
Die Zusatzqualifikation „ift-Montagefachkraft“ im Rahmen der EdPro-Weiterbildung behandelt diese Grundsätze in eigenen Seminarmodulen. Die Ausbildung zur Montagefachkraft versetzt den Absolventen in die Lage, als Montageleiter die Anschlussausbildung von Fenstern zum Baukörper objektspezifisch zu erfassen, anforderungsgerecht zu beschreiben und fachgerecht umzusetzen. —
Tipp der GLASWELT-Redaktion: Weitere 39 Beiträge über das Montagethema haben wir für Sie hier gebündelt: http://www.glaswelt.de/dossiers. Ein Formblatt einer Unternehmererklärung haben wir in unserem Downloadbereich hinterlegt (Menüpunkt „Downloads, Links, etc.“).
Der Autor
Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Jehl ist Montageexperte beim ift Rosenheim und Autor des RAL-Montageleitfadens. Jehl hielt einen Vortrag zum Thema Montage am 7. Oktober auf den Rosenheimer Fenstertagen.