Auf dem vom Landesfachverband Rheinland-Pfalz am 17. März abgehaltenen Fenstertag gab es viele Infos und Tipps zu den Themen CE-Kennzeichnung, Fenstermontage, EnEV und Glasinnovationen. Betriebsberater Dr. H. Krischer wies beim CE-Thema darauf hin, dass durch das kommende Amendment der EN 14351-1 in der WPK weitere Zwischenschritte eingebaut werden. Interessiert wurden die Infos über die notwendig gewordene Unternehmererklärung von den Teilnehmern aufgenommen (ein Formular der Unternehmererklärung kann man unter https://www.glaswelt.de/ herunterladen).
Der betriebstechnische Berater und Sachverständige Michael Bücking brachte in seinem Vortrag über „Montage in der Sanierung “ manchen Teilnehmer zum Nachdenken über die eigenen Montagepraktiken.
Einen Rundumschlag über die Möglichkeiten und Grenzen von Isolierglas machten Dr. Hunterbrinker (Isolar-Glas-Beratung) und Hans Franke von Energy Glas. Franke überraschte dabei mit der pointiert gemeinten Äußerung: „Ich halte es für eine kriminelle Verkaufshandlung, wenn man heute noch 2-fach-ISO verkauft.“
Zum Schluss der Veranstaltung empfahl der Rechtsanwalt für den Landesverband, Eugen Patzwald, Fensterbauern mit eigenen Montagetrupps die Gründung eines Zweitunternehmens. Die Montageabteilung solle als Mini-GmbH geführt werden. Diese definiere sich als haftungsbeschränkte Unter- nehmergesellschaft (§5a GmbHG). Dabei handelt es sich nicht um eine neue Rechtsform, sondern um eine GmbH, die ohne bestimmtes Mindeststammkapital gegründet werden kann. Vorteil: Der Kunde ist aufgrund des Kaufvertrages zur sofortigen Bezahlung der Elemente bei Lieferung durch den Fensterbauer verpflichtet – nur die Montageleistung wird danach abgerechnet. Zusätzlich könne man sich so vor Forderungen der Soka Bau („Urlaubsgeldkasse“) besser schützen.
Daniel Mund