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ift Rosenheim

Fenster für das Passivhaus

Damit Hersteller geforderte Werte ­ für den Passivhausstandard nachweisen können, hat das ift die Richtlinie ­ WA-15/2 erarbeitet. Die gemeinsam mit der Branche entwickelte und abgestimmte Richtlinie definiert Anforderungen an die Wärmeverluste von Fenstern, Außentüren und Fassaden sowie von Baukörperanschlüssen für übliche Wandaufbauten von Passivhäusern. Hersteller und Planer haben damit die Sicherheit, dass die Nachweise auch für die CE-Kennzeichnung nach der Produktnorm verwendet werden können.

Es werden folgende Anforderungen an die Gebrauchstauglichkeit bestimmt:

  • Temperaturfaktor für den Baukörperanschluss sowie für den Glas- bzw. ­Paneelrandbereich &fnof;<sub>Rsi</sub> &ge; 0,73
  • U<sub>W</sub> &le; 0,80 W/(m<sup>2</sup>K)
  • U<sub>W,Einbau</sub> &le; 0,85 W/(m<sup>2</sup>K) bzw. bei Au&szlig;entüren: U<sub>D, Einbau</sub> &le; 0,80 W/(m<sup>2</sup>K)
  • Temperaturfaktor für Rahmenprofile bei U<sub>g</sub> &le; 0,6 W/(m<sup>2</sup>K): &fnof;<sub>0,13</sub> &ge; 0,88

Auch für passivhaustaugliche Fassaden werden Anforderungen definiert.

Das ift unterstützt die Hersteller bei der Kennzeichnung von geeigneten Bauelementen und Bauteilen durch die Ausstellung eines Passivhauszertifikats. Die Richtlinie kann als Download oder als Druckfassung zu einem Preis von 20,- ­Euro bezogen werden.

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