_ Geht es nach der Kriminalpolizei, steht der mechanische Einbruchschutz ganz vorne. Das bedeutet bei dieser Sichtweise, dass der Rollladen nicht die erste Wahl bei der Beratung in den kriminalpolizeilichen Beratungsstellen ist. Wesentliche Faktoren sind hier die nur temporäre Nutzung der Rollläden. Smarthome-Steuerungen oder Zeitschaltuhren, die eine Nutzungdauer der Rollläden erhöhen bzw. sicherstellen, werden da eher zurückhaltend betrachtet.
Betrachten wir einmal die Sichtweise der Polizei in Bezug auf Fahrzeugeinbrüche, können wir eine ganz andere Beurteilungslage feststellen. Hier geht es vorrangig darum, den Einblick ins Fahrzeug zu kompensieren, indem darauf hingewiesen wird, dass keine wertvollen Gegenstände wie Handys etc. im Innenraum sichtbar sein sollen. Angesichts dieser Betrachtungslage erschließt sich nicht schlüssig, warum bei Häusern und Wohnungen dem Umstand, hier durch Rollläden einen Sichtschutz bieten zu können, nicht mehr Rechnung getragen wird.
Smart Home & Co.
Die elektronischen Helferlein haben sich in den letzten Jahren rasant weiterentwickelt und mittlerweile eine Funktionsreife erlangt, die eine sichere Nutzung der auf dem Markt erhältlichen Systeme zulässt. Natürlich könnte an dieser Stelle gleich ein Einspruch erfolgen, wenn man die Pressemeldungen betrachtet, die sich mit der Unsicherheit von Smarthome-Systemen beschäftigen. ,Smarthome-System gehackt‘, ,WLAN geknackt‘ oder so ähnlich lauten da die Meldungen, die über die Ticker laufen.
,Schlüssel auf der Tür stecken lassen‘ oder ,Fenster gekippt‘ wäre das Pendant dazu, wenn man bei Smarthome-Systemen bei der Erstinstallation nicht die System-Passwörter im Auslieferungszustand ändert, obwohl man dazu aufgefordert wird. Die Lifehacker, die auf Veranstaltungen ihr Können feilbieten und damit teilweise Angst und Schrecken verbreiten, stürzen sich natürlich genau auf die Steuerungseinheiten, bei denen die Türen ganz weit offenstehen, um zu beweisen, wie unsicher Smarthome ist.
Werden die Systeme mit ordentlichen Passwörtern versehen und möglicherweise die SSID (Kennung) des WLAN verborgen, sieht die Sache gleich ganz anders aus, und sorgt damit für ein sicheres Betriebssystem.
Es ist hier nicht anders als mit der persönlichen Brieftasche, die im Regelfall niemand auf dem Tisch liegen lässt, sondern sicher verwahrt wird. Hier geht es also nur darum, sorgsam mit Daten umzugehen und keine Türen im System offenstehen zu lassen. Richtig angewendet bestehen bei Smarthome-Systemen also keine Sicherheitsbedenken bei der täglichen Nutzung. Bisher sind auch keine Einbruchsversuche bei der Polizei bekannt, wo über das Steuerungssystem eingebrochen worden ist.
Betrachten wir die positive Seite der Smarthome-Steuerungen, so kann man als den ersten wichtigen Punkt die Überwachung von Fenstern und Türen sehen. Was nutzt die beste RC2- oder RC3-Ausführung, wenn Fenster oder Türen nicht geschlossen sind? Und genau hier liegt der Vorteil solcher elektronischen Systeme, die beim Verlassen des Hauses sicher auf offene Fenster hinweisen und je nach Tageszeit und Programmierung den Sichtschutz runterfahren, Beleuchtung einschalten oder die Rollläden schließen.
In Kombination mit Videoüberwachungskameras, Bewegungsmeldern und Beleuchtung kann dem Einbrecher das Leben sehr ungemütlich und damit deutlich gemacht werden, dass er bereits erfasst wurde. Hier gilt die Präventionsstufe, dass der Einbrecher das Fenster oder die Tür, die er angreifen will, gar nicht erst erreicht. Sicher immer mit dem Backup des mechanischen Einbruchschutzes, aber bei genauer Betrachtung ist es doch wie mit der Krankenversicherung: Wir schließen sie ab, möchten sie aber eigentlich gar nicht in Anspruch nehmen.
So gesehen geht es darum, den mechanischen und elektronischen Einbruchschutz geschickt miteinander zu kombinieren. Dabei muss das Ganze natürlich auch unter finanziellen Aspekten bzw. unter den Aspekten einer Mietwohnung betrachtet werden, bei der eine Nachrüstung von mechanischem Einbruchschutz durch neue Fenster etc. nicht so ohne Weiteres möglich ist.
Die Befestigung im Mauerwerk
Über die Sicherheit von RC2- oder RC3-Systemen wollen wir in diesem Artikel nicht sprechen, da diese Produkte nach der DIN EN 1627 geprüft worden sind und damit nach Norm genau definierte Kriterien erfüllen. Heute geht es vielmehr darum, wie diese teilgeprüften Systeme auch den notwendigen Teil der Prüfung der RC-Klassen erfüllen, der sich mit der Befestigung im Baukörper befasst.
Durch die heutige Entwicklung im Bereich der Mauersteine sind es vor allem die dünnwandigen Porotonsteine mit Perlit- oder Mineralwollefüllung, die zunehmend Probleme bei der Befestigung machen. Die üblichen Befestigungsmittel schaffen nicht immer die erforderlichen Lastwerte, um eine sichere Befestigung der RC-Elemente bei der Prüfung nach DIN EN 1627 abbilden zu können bzw. dabei auch ihrer ETA-Zulassung zu entsprechen. Genau hier ist der Fachbetrieb gefragt, durch entsprechende Beratung, Planung und Abstimmung mit anderen Gewerken brauchbare Lösungen zu finden.
KfW fördert den Einbruchschutz
Erfreulicherweise hat die KfW-Bank die Fördermaßnahmen für den Einbruchschutz weitergeführt und bezuschusst entsprechende Baumaßnahmen mit RC2-Elementen. Abweichend von der Definition RC2 nach der DIN EN 1627 erlaubt die KfW-Bank einen Einbau teilgeprüfter Elemente nach RC2 ohne Rücksicht auf die vorhandene Einbausituation. Das soll dem Lieferbetrieb unter Bezug auf die vorher aufgeführten Montageprobleme in modernen Mauerwerken das Geschäft vereinfachen und den Einbau von RC2-Elementen vorantreiben.
Jetzt stellt sich natürlich die wie schon in der GLASWELT-Ausgabe 11/2016 gestellte Frage, was der ausführende Betrieb angesichts dieser Vorgaben nach der Montage genau bescheinigen soll. Gelernt hat das qualifizierte Unternehmen, Arbeiten nach RC2 z. B. nach der Montagebescheinigung der EN 1627 (dort auf S. 9) zu be-
stätigen. Bei der beschriebenen Fördermaßnahme muss er zwingend von dieser Arbeitsweise abweichen, wenn er rechtssicher handeln will. Eine Übergabe des RC2-Zertifikates ist nach wie vor nur bei kompletter Erfüllung aller in der Norm geforderten Punkte möglich. Hier gilt es also, für die Unternehmen ein rechtssicheres Übergabeprotokoll zu entwickeln und keinen Formfehler bei der Ausführung zu begehen. Für eine Förderung ist der fachmännische Einbau von Sicherheitstechnik durch Fachunternehmen durchzuführen und nach Vorhabendurchführung von diesen zu bestätigen. Benötigen die Zuschussnehmer der KfW Informationen zu spezialisierten Fachunternehmen, so werden sie an die polizeilichen Beratungsstellen (Herstellerverzeichnisse und Errichterlisten unter www.k-einbruch.de verwiesen; empfohlen wird auch vor Vorhabenbeginn, eine polizeiliche Beratung durch die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen der örtlichen Polizeidienststellen in Anspruch zu nehmen. In diesem Zuge erfolgt auch der Hinweis, dass alle Angaben im Antrag zum Verwendungszweck zur Höhe der förderfähigen Kosten und zum Nachweis der Einhaltung der Fördervoraussetzungen subventionserheblich im Sinne des § 264 des Strafgesetzbuches in Verbindung mit § 2 des Subventionsgesetzes und nach § 263 des Strafgesetzbuches sind. Nach Information der KfW wird eine stichprobenartige Detailprüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung anhand der eingereichten Unterlagen nach Abschluss der Maßnahmen vorgenommen. Die Prüfung aller relevanten Nachweise über die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen/Fördervoraussetzungen (z. B. Produktzertifikate der Hersteller und Errichternachweis bzw. Montagebericht) inklusive der Originalrechnungen und Nachweise über die geleisteten Zahlungen sowie Vor-Ort-Kontrollen der geförderten Maßnahmen behält sich die KfW dabei vor. Wichtig für den Fachbetrieb ist dabei vor allem die Tatsache, dass der Förderantrag bei der KfW-Bank vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden muss.
Viel Entwicklungspotenzial
Der Einbruchschutz wird auch bei leicht zurückgehenden Einbruchzahlen zukünftig ein wichtiges Thema bei den Hausbewohnern bleiben. Maßnahmen können hier auf verschiedenste Arten und Weisen durchgeführt werden.
Selbstverständlich ist ein ganzheitliches Planungskonzept die beste Voraussetzung, um ein sicheres Gebäude zu erreichen. Dem gegenüber steht natürlich der Geldbeutel des Kunden oder besser gesagt die Bereitschaft, eine entsprechende Summe für das Thema Sicherheit zu investieren.
Deshalb gilt es, genau hier bereits in der Planungsphase den Kunden abzuholen und ihm die Vorteile aller möglichen Ausführungsvarianten nahezubringen. Denkbar sind hier auch zeitlich gestaffelte modulare Schritte bei der Ausführung, die schon zu Beginn der Arbeiten die Voraussetzungen schaffen, das Gebäude nach und nach je nach Erfordernis und Budget aufzurüsten. Gerade in Bezug auf mögliche Nachrüstungen mit Smarthome sicherlich eine interessante Variante, über eine planbare Zeitachse ein sicheres Gebäude zu schaffen.
Letztlich liegt es an der Beratungskompetenz der einzelnen Fachbetriebe, wie auf die Kundenwünsche und die zur Verfügung stehenden Budgets bezogen ein möglichst sicheres Gebäude geschaffen werden kann. —