_ Vorsicht: Wenn ein Glasverarbeiter oder ein Isolierglas-Hersteller Glasaufbauten bekannt gibt, stellt dies keinesfalls eine prüfbare Statik dar. Warum?
In 90 Prozent aller Fälle verfügen die Glasverarbeiter nicht über alle Angaben, um auch sicher rechnen zu können. Zudem wäre dann auch die rechtliche Haftung bei ihnen. Deshalb geben die Glasverarbeiter solche Angaben in der Regel lediglich als unverbindliche Empfehlungen ab!
Ebenso stellen Tabellenablesungen, wie z. B. im Tabellenbuch Isolierglas, keinen statischen Nachweis dar, sondern geben Glasdicken an, die auf der sicheren Seite liegen. Auch diese Angaben sind unverbindlich.
Die Aussage, dass in Deutschland nur ein bei der Ingenieurkammer als Nachweisberechtigter eingetragener Ingenieur eine statische Berechnung erstellen darf, ist in dieser pauschalen Form falsch! Wenn es sich um eine Konstruktion handelt, bei der die Statik zu prüfen ist, kann im Prinzip jeder die Statik aufstellen. Dies ist ab der Gebäudeklasse 4 der Fall. Die Statik muss nur richtig, vollständig und prüfbar sein.
Komplizierter stellt sich die Sache jedoch bis zur Gebäudeklasse 3 dar. Hier entfällt das „Vieraugenprinzip“ und es ist kein Prüfstatiker eingeschaltet. Also haftet der Ersteller der Statik in vollem Umfang für die Richtigkeit seiner Berechnungen. Hier ist unbedingt der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung vonnöten.
Mittlerweile ist es in Deutschland so, dass nur ein bei der Ingenieurkammer als nachweisberechtigter eingetragener Ingenieur auch eine statische Berechnung als baurechtlich erforderliche Bauvorlage erstellen darf.
Vernünftigerweise ist er Bauingenieur mit dementsprechender Ausbildung und Berufserfahrung zum Tragwerksplaner. Wie der Name schon sagt. Er plant ein Tragwerk, ein Tragwerk auf dem man Häuser baut. Also Grund und Boden, Decken, Dachstühle usw. All das sind Tragwerke.
Was berechnen die Anwender von Glas?
Die Anwender von Glas erstellen rechnerische Nachweise für Gläser, die als nicht tragende Bauteile ausfachend angeordnet werden. Auch das stellt besondere Anforderungen an die Berufserfahrung, an seine Ausbildung, einfach an seine Kenntnisse in der Statik. Denn auch in der Meisterausbildung steht das Fach „Statisch wirksame Glaskonstruktionen“ auf dem Lehrplan.
Aber Vorsicht: Ein Windfang, Ganzglasanlagen oder eine Schleuse, aus Glas und punktgehalten wie man sie u. a. in Eingangsbereichen von Bürogebäuden, Kirchen, Krankenhäusern sieht, sind tragende Konstruktionen. Das bedeutet, diese Konstruktionen sind von einem erfahrenen Tragwerksplaner zu berechnen und nachzuweisen.
Das sagt die DIN 18008
Im Gegensatz zu den genannten Konstruktionen sieht es bei statischen Nachweisen aller anderen Verglasungen abweichend aus. In der DIN 18008-1 wird Folgendes festgelegt: „Falls in den nachfolgenden Teilen der Norm nichts anderes bestimmt wird, sind Anforderungen an die Haltekonstruktion (Glasleiste, Unterkonstruktion, Befestigung am Gebäude) nicht Bestandteil dieser Norm.“
Dies bedeutet, dass die Haltekonstruktion (Dachsparren, Stahlträger, Glasleisten usw.), die Unterkonstruktion (Punkthalter, Linienlager) und/oder Befestigung am Gebäude (Zugstangen, Vordachschwerter usw.) nicht Gegenstand einer Glasstatik sein können!
Was steckt hinter der Glasstatik?
Die Glasstatik beschreibt nur das Verhalten einer Glasscheibe in einer bestimmten Konstruktion und/oder Halterung, wobei das Ergebnis der Glasaufbau und die Glasdicke sind. Dies ist eine prüfbare statische Nachweisführung mit dem Ergebnis, Grenzzustände von Glas hinsichtlich Durchbiegung und Spannung zu ermitteln. Man stellt die Einwirkung (Last) dem Widerstand des Glases (Spannung, Durchbiegung) gegenüber. Sucht man in Gesetzeswerken, wie z. B. in den Landesbauordnungen, nach Vorschriften, wer eine Statik erstellen darf, wird man nichts finden. Nur wer eine Statik im Sinne eines Tragwerks plant und nachweist, muss eine dementsprechende Ausbildung nachweisen. Die geforderte 3- bis 5-jährige Berufserfahrung ist nur nötig, damit eine Statik für ein einfaches Gebäude nicht geprüft werden muss.
Das Fazit des Gutachters
Der rechnerische Nachweis eines (ausfachenden oder eingesetzten) Glases stellt keinen Nachweis eines Tragwerkes dar, sondern einzig den Grenzzustand des Glasprodukts in einer dafür vorgesehenen Konstruktion. Damit darf eine „Glasstatik“ von jedem erstellt werden, der sich dazu befähigt sieht.
Doch Vorsicht: Derjenige, der namentlich eine Glasstatik erstellt, ist auch dafür verantwortlich. Und damit haftet er vollumfänglich für seine Ausführungen/Berechnungen. Deshalb sollten sich Verarbeiter genau überlegen, ob sie nicht nur eine Empfehlung aussprechen. Und wer ganz auf der sicheren Seite sein möchte, dem sei geraten, einen Statiker oder Bauingenieur zu beauftragen, um die Glas-Berechnung umsetzen/prüfen zu lassen. Denn damit ist man in rechtlicher Hinsicht immer auf der sicheren Seite.—