_ Auch wenn sich die Situation der zur Montage verwendeten Leitern in den letzten Jahren merklich verbessert hat, ist der Unternehmer trotzdem gehalten, die GUV-Information Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten von der gesetzlichen Unfallversicherung zu beachten.
Das bedeutet nicht nur tragbare Leitern und Tritte für ihre Beschäftigten bereitzustellen, sondern auch die Regelungen des Arbeitschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Regelungen der Unfallversicherungsträger und einschlägigen Normen zu berücksichtigen. Bevor der Unternehmer aber eine Leiter oder einen Tritt als Arbeitsplatz oder als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen zur Nutzung für die Angestellten bereitstellen und benutzen will, muss er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für diese Tätigkeit sicherer ist. In der Realität wird mit dieser Problematik auf die unterschiedlichste Art und Weise umgegangen und so trifft man sehr häufig die Monteure an, die mit Leitern schwere Markisen an die Wand montieren.
Je nach Betrachtung der Vorschriften kann es bei objektbezogenen Arbeiten, die nicht mehr als zwei Stunden umfassen und bei einem Gewicht des mitzuführenden Werkzeugs und Materials von nicht mehr als 10 kg schon sehr eng bei der Gefährdungsbeurteilung von Arbeiten in über 2 m Standfläche werden, die jedes Jahr mit der Unterweisung der Mitarbeiter neu überdacht werden muss. Ein Blick in die Markisennorm DIN EN 13561 unter Punkt 18 fördert mit „wenn möglich, sollte bei manueller Handhabung die Masse je Person nicht mehr als 25 kg betragen“ einen interessanten Hinweis zutage.
Der Faktor Arbeitssicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter
Gerade wenn es um die richtigen Arbeitsabläufe, Gefährdungen und Schutzmaßnahmen geht, können mit den Montagehilfen wie Hubliftern entstehende Risiken durch schwere Markisen o. ä. sehr deutlich reduziert werden. Die Montagehilfen wirken sich auch in geringeren Ausfallzeiten bei Arbeitsunfällen durch die Vermeidung von Rückenkrankheiten aus. Monteure werden den Einsatz und die Notwendigkeit der Montagehilfen nach einer gewissen Eingewöhnungszeit akzeptieren, da die eigenen Vorteile nicht verborgen bleiben werden. Auch wenn diese zusätzliche Arbeitssicherheit zuerst einmal einen finanziellen Aufwand bedeutet, wird sich dieser auf Dauer schnell rechnen und die Motivation der Mitarbeiter steigern.
Gute Werbung für den Betrieb
Das Auge isst mit, sagt der Volksmund. Bei der Arbeitskleidung der Monteure, dem Zustand und der Ausrüstung der Monteure bzw. Montagefahrzeuge hat sich dieses Prinzip schon länger durchgesetzt, um den Kunden vom eigenen Fachunternehmen noch besser überzeugen zu können.
Klappern gehört zum Handwerk und so darf auch der Einsatz von Montagehilfen wie Hubliftern etc. als zusätzliches Verkaufsargument genutzt werden. Das schafft Vertrauen und das Gefühl der Sicherheit beim Kunden, das richtige Fachunternehmen ausgewählt zu haben.
Die Qualifikation des Unternehmens kann damit auch deutlich hervorgehoben und so der ggf. höhere Montagepreis gegenüber dem Mitbewerber zusätzlich legitimiert werden.—